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    EÜR

    Hallo zusammen,
    das ist meine letzte Frage. In der EÜR muss ich Z. 125 und 126 ausfüllen, aber ich verstehe nicht was gemeint ist: "Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen"

    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Danke
    Liebe Grüße
    Armin


    #2
    Wenn Du etwas aus privaten Gründen aus Deinem Betriebsvermögen herausgenommen hast (beispielsweise Deinen PC nur noch privat nutzt, weil Du einen neuen gekauft hast, oder weil Du aus der Betriebskasse oder vom Geschäftskonto Geld herausgenommen hast, ist das eine Privatentnahme. Auch wenn Dein PKW im Betriebsvermögen ist, ist die private Nutzung Privatentnahme.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      ich habe mein Betriebsvermögen auf meinem Privaten Konto gemeinsam, da mein Gewinn nur so um die 3000€ betrug. Und ich hatte immer so viel auf dem Konto, sodass ich nie gezielt etwas aus diesen 3000€ verwendet habe für private Nutzungen.
      Heißt das ich müsste dann 0 € eintragen?
      Liebe Grüße

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        #4
        Hallo armin777,
        wenn du in 125 und 126 jeweils 0,00 einträgst kommen keine Fehlermeldungen mehr.

        Tschüß

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          #5
          Mag ja sein, holzgoe, richtig ist es aber nicht: Wenn er Alles über sein Privatkonto abwickelt, dann bedeutet doch jede Einnahme, die ihm ein Kunde auf das Konto überweist, sowohl eine Betriebseinnahme als auch in selber Höhe eine Privatentnahme, da er das in sein Privatvermögen gezogen hat. Und umgekehrt ist jede popelige betriebllich verwendete Briefmarke, die er mit dem Privatgirokonto bezahlt hat, nicht nur eine Betriebsausgabe, sondern auch eine Privateinlage, denn wenn das Betriebsvermögen 0 € beträgt, muss er ja erst 0,90 € in das Betriebsvermögen einlegen, damit er das betrieblich bezahlen kann und dann wieder auf 0 kommt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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            #6
            Mag ja sein, holzgoe, richtig ist es aber nicht:
            Das mag nicht ganz richtig sein, nachdem aber diese Aufzeichnungspflichten nur im Falle der Geltendmachung von sonstigen Schuldzinsen

            von mehr als 2.050 € überhaupt eine Rolle spielen, halte ich persönlich diese Praxis für nicht so dramatisch.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von armin777 Beitrag anzeigen
              ich habe mein Betriebsvermögen auf meinem Privaten Konto gemeinsam
              Wenn ich mir Deine Äußerungen in diesem Thema und anderen angucke, dann habe ich so meine Zweifel, welche Gründe Dich zu einer Gewerbeanmeldung bewogen haben. Für ein Gewerbe, so klein es auch sein mag, hat man ein eigenes Konto, denn jeder Cent, der hin- und hergeht, bietet Anlass zu Missverständnissen. Diese Möglichkeit von vornherein nicht entstehen zu lassen, gebietet allein schon die kaufmännische Sorgfaltspflicht. Dass darüber hinaus bei Dir bestimmte Grundlagen fehlen, macht die Sache nicht einfacher.

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