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Unterschiedliche Werbungskosten einer Erbengemeinschaft

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    Unterschiedliche Werbungskosten einer Erbengemeinschaft

    Hallo,
    meine Schwester und ich bilden eine Erbengemeinschaft einer vermieteten Immobilie zu gleichen Teilen. Wir haben teilweise unterschiedliche Werbungskosten, die somit auch unterschiedlich berücksichtigt werden sollen. Nur weis ich nicht, in welcher Zeile ich dieses genau in der gesonderten und einheitlichen Feststellung ( ESt 1 B ) 2020 eintragen muss. Kann mir hier einer weiterhelfen?
    Zuletzt geändert von saturn1955; 30.12.2021, 13:22.

    #2
    Die Sonderwerbungskosten einzelner Beteiligter müssen in der Anlage FE 1 bei den Beteiligten selbst erfasst werden, die dürfen dann natürlich

    nicht in der Anlage V erklärt werden. Da es sich um einen Saldo handelt, musst du auf Seite 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    in Zeile 8 ein Minuszeichen
    voranstellen.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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