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Einzelveranlagung wg. Trennung

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    Einzelveranlagung wg. Trennung

    Guten Tag,

    wie kann ich ich folgende Fehlermeldung korrigieren:

    Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2020 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).

    (Bin seit 2019 getrennt lebend, Partner hat Est. 2020 schon abgegeben.)

    #2
    Hallo,

    du erklärst einfach nur für dich, dein(e) Ex kommt überhaupt nicht vor.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo,

      Du darfst auf Seite 3 Hauptvordruck nichts ankreuzen.
      Getrennt lebend seit kannst du auch weglassen.
      Ob der Expartner schon abgegeben hat ist für dich irrelebvant.
      Deine Erklärung läuft wie bei Ledigen.
      Du darfst auch keine Angaben zum Ex machen.
      Ausnahme Anlage Kind und da
      Seite 2 Zeile 11 - Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person-
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hallo Figul,

        vielen Dank, so hats geklappt (ich dachte, ein Kreuzle müsste sein)! Und etwas grotesk, dass auf der Anlage Kind die (Noch-) Ehefrau als "andere Person" deklariert
        und die Dauer der leiblichen Kindschaft angegeben werden muss...

        Guten Rutsch in ein hoffentlich NOCH BESSERES 2022!

        Gruß ssbabn
        Zuletzt geändert von ssbabn; 30.12.2021, 15:00.

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          #5
          Guten Rutsch in ein hoffentlich NOCH BESSERES 2020!
          Etwas verspätet, deine Neujahrswünsche, meinst du nicht ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Uuups... na gut, dann erkläre ich hiermit, dass die guten Wünsche bis auf Widerruf ihre Gültigkeit behalten!

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