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Übertragung des Kinderfreibetrages - Bekomme die Fehlermeldung nicht weg

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    Übertragung des Kinderfreibetrages - Bekomme die Fehlermeldung nicht weg

    bertragung-Kinderfreibetrag-Fehlermeldung.JPG

    Hallo zusammen,
    Kind ist im 20.07.2020 18J. geworden. Meckert das Programm deshalb? 45 mache ich einen Haken und bei den Einzelangaben gebe ich an: 01.01-19.07.

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    DANKE sagt, ELSTER-DAU

    #2
    Hallo,

    die Fehlermeldung ist eindeutig.
    Mach das mal so.
    Du kannst so etwas ruhig mal ausprobieren.
    Lernfaktor
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      die Fehlermeldung ist eindeutig.
      Mach das mal so.
      Du kannst so etwas ruhig mal ausprobieren.
      Lernfaktor

      Herzlichen Dank für deine sinnfreie Meldung. Wenn ich nicht schon alles ausprobiert hätte, hätte ich mit Sicherheit nicht in einem Forum gefragt.
      DANKE sagt, ELSTER-DAU

      Kommentar


        #4
        Zitat von ELSTER-DAU Beitrag anzeigen


        Herzlichen Dank für deine sinnfreie Meldung. Wenn ich nicht schon alles ausprobiert hätte, hätte ich mit Sicherheit nicht in einem Forum gefragt.
        Hallo,

        Offensichtlich hast du es nicht ausprobiert, sonst hättest du das Ergebnis gesehen.
        Sinnfrei - verstehst du die Bedeutung des Wortes?
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Sinnfrei - verstehst du die Bedeutung des Wortes?
          Ja, du aber nicht die Bedeutung un den Sinn eines Forums. Denn der Sinn eines Forums, ist es Hilfesuchenden zu helfen oder meinetwegen einfach nicht zu beantworten, wenn man keine Lust dazu hat, weil die Frage einem zu banal erscheint.

          DANKE sagt, ELSTER-DAU

          Kommentar


            #6
            Zitat von ELSTER-DAU Beitrag anzeigen
            Ja, du aber nicht die Bedeutung un den Sinn eines Forums. Denn der Sinn eines Forums, ist es Hilfesuchenden zu helfen oder meinetwegen einfach nicht zu beantworten, wenn man keine Lust dazu hat, weil die Frage einem zu banal erscheint.
            Hallo,

            was hat dir an meiner Antwort #2 nicht gefallen?
            Ich habe doch deine Vorgehensweise bestätigt:
            Kind ist im 20.07.2020 18J. geworden. Meckert das Programm deshalb? 45 mache ich einen Haken und bei den Einzelangaben gebe ich an: 01.01-19.07.

            Meine Antwort: Mach das mal so
            und mein Tipp: ruhig mal selbst ausprobieren.

            Könnte es an kognitiven Fähigkeiten liegen?
            Gruß FIGUL

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              #7
              Ich sehe jetzt nicht, wo genau du einen Fehler in der Anlage Kind hast, aber irgendwo muss einer sein. Ich habe den Fall jetzt mit einem 2002 geborenen Kind

              nachgestellt, ich bekomme keine Fehlermeldung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                was hat dir an meiner Antwort #2 nicht gefallen?
                Ich habe doch deine Vorgehensweise bestätigt:
                Kind ist im 20.07.2020 18J. geworden. Meckert das Programm deshalb? 45 mache ich einen Haken und bei den Einzelangaben gebe ich an: 01.01-19.07.
                Die Fehlermeldung geht so aber nicht weg. Egal was ich bisher ausprobiert habe.

                DANKE sagt, ELSTER-DAU

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von ELSTER-DAU Beitrag anzeigen
                  Die Fehlermeldung geht so aber nicht weg. Egal was ich bisher ausprobiert habe.
                  Hallo,

                  das hast du aber nicht erwähnt.
                  Der Fehler muss woanders liegen siehe Beitrag #7 von Charlie24.
                  Was hast du alles ausgefüllt in der Anlage Kind?
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich habe den Fall jetzt mit einem 2002 geborenen Kind
                    nachgestellt, ich bekomme keine Fehlermeldung.
                    Hm. Man kann da ja eigentlich nicht viel falsch machen. Seltsam.

                    DANKE sagt, ELSTER-DAU

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                      #11
                      Der Fehlermeldung nach müsstest du dich beim Geburtsdatum des Kindes vertippt haben, laut Fehlermeldung ist das Kind vor 2020 18 Jahre alt geworden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Was hast du alles ausgefüllt in der Anlage Kind?
                        Anlage Kind:
                        Zeile 4 Identifikationsnummer
                        Zeile 5 Name
                        Zeile 6 Geburtsdatum (20.07.2001)
                        Zeile 6 Kindergeldbetrag
                        Zeile 7 Zuständiges Amt

                        Blatt 8: Entlastung für Alleinerziehende: 01.01.-31.12.

                        Sobald ich Übertragung des Kinderfreibetrags anhake und den Zeitraum angebe, kommt die Fehlermeldung.




                        DANKE sagt, ELSTER-DAU

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                          #13
                          Zeile 6 Geburtsdatum (20.07.2001)
                          Wenn das Kind 2001 geboren ist, dann hat es bereits am 20.07.2019 das 18. Lebensjahr vollendet, also vor Beginn des Veranlagungszeitraums 2020 !.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Wenn das Kind 2001 geboren ist, dann hat es bereits am 20.07.2019 das 18. Lebensjahr vollendet, also vor Beginn des Veranlagungszeitraums 2020 !.
                            Ja. D.h. den Kinderfreibetrag gibt es (nur) für minderjährige Kinder.

                            Ich habe mich wohl in erster Linie nur auf die Überschrift versteift, d.h. gedacht, dass solange das Kind NOCH in Ausbildung ist, man den Freibetrag übertragen lassen kann.

                            Danke, euch.

                            DANKE sagt, ELSTER-DAU

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                              #15
                              Ich habe mich wohl in erster Linie nur auf die Überschrift versteift, d.h. gedacht, dass solange das Kind NOCH in Ausbildung ist, man den Freibetrag übertragen lassen kann.
                              Nein, die Übertragung ist nur bei minderjährigen Kindern möglich, nur den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann man noch bekommen sowie

                              bei auswärtiger Unterbringung dann ab Volljährigkeit den Sonderbedarf.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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