Student im Praktium

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    Neuer Benutzer
    • 29.12.2021
    • 13

    #1

    Student im Praktium

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu meinem Verlustvortrag: im Rahmen meines Zweitstudiums musste ich ein Pflichtpraktikum absolvieren, das Sozialversicherungsfrei war (es gab eine Aufwandsentschädigung von 450 Euro/ Monat).
    In dem Formular ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen habe ich daher den Punkt "Es bestand 2017 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus einer sonstigen Tätigkeit (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)" angekreuzt. Nun möchte Elster Online von mir wissen, ob dennoch eine Anwardschaft auf Altersversorgung bestand. Das Studium zählt ja als Wartezeit zur gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings nicht rentensteigernd. Beantworte ich das dennoch mit Ja, aufgrund der Wartezeit und das die Anwardschaft ohne eigene Beitragszahlungen erworben wurde?

    Vielen Dank im Voraus!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Nein, aus dem Praktikum besteht keine Anwartschaft auf Altersversorgung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      Hallo,

      wenn du für dieses Jahr nur ein Pflichtpraktikum geleistet hast, kannst du dir sie Anlage Vorsorgeaufwand sparen.
      Vorsorgeaufwendungen führen zu keinem Verlustvortrag
      Gruß FIGUL

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