Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Verlustvortrag: im Rahmen meines Zweitstudiums musste ich ein Pflichtpraktikum absolvieren, das Sozialversicherungsfrei war (es gab eine Aufwandsentschädigung von 450 Euro/ Monat).
In dem Formular ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen habe ich daher den Punkt "Es bestand 2017 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus einer sonstigen Tätigkeit (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)" angekreuzt. Nun möchte Elster Online von mir wissen, ob dennoch eine Anwardschaft auf Altersversorgung bestand. Das Studium zählt ja als Wartezeit zur gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings nicht rentensteigernd. Beantworte ich das dennoch mit Ja, aufgrund der Wartezeit und das die Anwardschaft ohne eigene Beitragszahlungen erworben wurde?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zu meinem Verlustvortrag: im Rahmen meines Zweitstudiums musste ich ein Pflichtpraktikum absolvieren, das Sozialversicherungsfrei war (es gab eine Aufwandsentschädigung von 450 Euro/ Monat).
In dem Formular ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen habe ich daher den Punkt "Es bestand 2017 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus einer sonstigen Tätigkeit (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)" angekreuzt. Nun möchte Elster Online von mir wissen, ob dennoch eine Anwardschaft auf Altersversorgung bestand. Das Studium zählt ja als Wartezeit zur gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings nicht rentensteigernd. Beantworte ich das dennoch mit Ja, aufgrund der Wartezeit und das die Anwardschaft ohne eigene Beitragszahlungen erworben wurde?
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