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Kap-inv z42-z43

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    Kap-inv z42-z43

    Hallo, habe da ein Problem mit der Anlage KAP-INV

    Es handelt sich dabei um KAP-INV, Ermittlung der Vorabpauschalen zu Zeile 9 bis 13.
    1. In der Zeile 42 wird mir gesagt das der Wert falsch sei. Dieser Wert wird jedoch von MeinElster berechnet und lässt sich nicht ändern. Laut Bescheinigung, der Bank, ist der Wert aber korrekt.
    2. In der Zeile 43 trage ich den von meiner Bank genannten Wert ein, dieser wird mir aber bei der Überprüfung als falsch markiert, der Wert hat 4 Stellen nach dem Komma, als ich die letzte Stelle aus Verzweiflung ein bisschen abgeändert habe, um +0,0001, waren aber die Fehler in Zeile 42/43 plötzlich weg.

    Gebe ich was falsch ein? Hat mir meine Bank falsche Werte geschickt? Oder rechnet MeinElster anders als meine Bank?

    #2
    Zitat von Cadner19 Beitrag anzeigen
    In der Zeile 42 wird mir gesagt das der Wert falsch sei.
    Wie lautet denn der Hinweis genau?

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      #3
      Bei der Ermittlung der Vorabpauschale beträgt der Kürzungsbetrag zur monatsweisen Kürzung bei unterjährigem Erwerb nicht genau ein oder mehrere Zwölftel des Zwischenergebnisses (aufgerundet auf vier Nachkommastellen) (2. Investmentfonds, Anlage KAP-INV Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

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        #4
        Ich versteh das nicht so, dass der Wert in Zeile 42 falsch wäre. Er passt nur nicht zur Eingabe in Zeile 43. Einer der beiden Werte ist also falsch.

        Du hast ja Zeile 43 um 0,0001 geändert. Bist Du Dir sicher, dass Du vorher wirklich auf- und nicht abgerundet hattest?

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          #5
          Ich habe vorher weder auf- noch abgerundet. Einfach die Daten übernommen.
          Hier ein noch Bild von der Steuerbescheinigung und ein Screenshot von Elster.
          Angehängte Dateien

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            #6
            0,3637 durch 12 = 0,030308333. Aufgerundet 0,0304, nicht 0,0303.

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              #7
              Verzeih, ich habe von der Steuererklärung nur wenig Ahnung, aber müsste es mathematisch gesehen nicht 0,0303 sein. 0-4 ab 5-9 auf und die 5te Stelle ist eine 0 also abrunden oder wird bei der Steuer immer aufgerundet? Das würde dann den Fehler erklären.

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                #8
                Und bevor ich es ganz vergesse, Danke für die Hilfe und ein guten Rutsch ins neue Jahr

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                  #9
                  Zitat von Cadner19 Beitrag anzeigen
                  Bei der Ermittlung der Vorabpauschale beträgt der Kürzungsbetrag zur monatsweisen Kürzung bei unterjährigem Erwerb nicht genau ein oder mehrere Zwölftel des Zwischenergebnisses (aufgerundet auf vier Nachkommastellen)
                  Es ist also nicht kaufmännisch gerundet, sondern (hier) immer aufgerundet.

                  Dir auch nen guten Rutsch, Dankeschön

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                    #10
                    Hallo,

                    in der Steuererklärung wird grundsätzlich zu Gunsten des Steuerpflichtigen gerundet (Erträge nach unten, Kosten nach oben).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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