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Einbehaltene Mietkaution geltend machen

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    Einbehaltene Mietkaution geltend machen

    Hi,

    bei meinem Umzug 2020 wurden von meinem alten Vermieter 750€ der Kaution einbehalten, da ich den Boden ramponiert habe.

    Kann ich das steuerlich geltend machen? Die Wohnung wurde ganz einfach als meine private Wohnung genutzt.

    Ich habe es wie im Bild zu sehen in "Sonstige außergewöhnliche Belastungen" angegeben. Ist das so rechtens?

    Cheers und Danke!

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    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Nein, natürlich nicht, ist Dein Privatvergnügen, wieso soll das außergewöhnliche Belastung sein abgesehen davon, dass sich das meist wegen der zumutbare Eigenbelastung gar nicht auswirkt ?

    Denkbar könnte wenn überhaupt sein, dass das teilweise eine Handwerkerleistung nach § 35a EStG ist, IMHO eher nicht. Ob das jetzt passt oder nicht, sagt Dir Dein steuerlicher Berater, denn das ist keine Elster-Frage, sondern Steuerberatung, die hier nicht erlaubt ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Da geht nichts

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