Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer.
In Zeile 152 (Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) ist übernommen: 1350,26
In Zeile 158 (Abziehbare Vorsteuerbeträge) ist übernommen: 5602,00
In Zeile 165 (Umsatzsteuer/Überschuss) wurde insofern berechnet: -4251,74
In Zeile 167 (Verbleibende Umsatzsteuer) wurde übernommen: -4251,74
Das ist alles soweit korrekt.
Frage 1: Ich muss jetzt diese -4251,74 manuell in die (2.) Zeile 167 eintragen?
Meine UmSt-Voranmeldungen für 2020 ergaben:
1. KV: -9,72 (in 2020 vom FA erstattet)
2. KV: -249,35 (vom FA erstattet)
3. KV: -4202,62 (vom FA aufgrund zwischenzeitlich durchgeführter UmSt-Sonderprüfung erst 2021 erstattet)
4. KV 276,49 (vom FA am 15.01.21 eingezogen)
Ergibt also insgesamt einen Überschuss bzw. Erstattungsanspruch i.H.v. 4185,20, oder in anderen Worten ein Vorauszahlungssoll für 2020 i.H.v. -4185,20.
Frage 2: Habe ich das so richtig verstanden mit dem Vorauszahlungssoll?
Falls ja und ich dann in Zeile 168 -4185,20 eintrage, ergäbe sich in Zeile 169 ein Überschuss/Erstattungsanspruch i.H.v. -66,54.
Abschließende Frage: Wären die Eintragungen damit insgesamt so korrekt bzw. wo habe ich ggf. einen Fehler gemacht?
Herzlichen Dank im Voraus und liebe Grüße in Forum
ich habe eine Frage zur Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer.
In Zeile 152 (Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) ist übernommen: 1350,26
In Zeile 158 (Abziehbare Vorsteuerbeträge) ist übernommen: 5602,00
In Zeile 165 (Umsatzsteuer/Überschuss) wurde insofern berechnet: -4251,74
In Zeile 167 (Verbleibende Umsatzsteuer) wurde übernommen: -4251,74
Das ist alles soweit korrekt.
Frage 1: Ich muss jetzt diese -4251,74 manuell in die (2.) Zeile 167 eintragen?
Meine UmSt-Voranmeldungen für 2020 ergaben:
1. KV: -9,72 (in 2020 vom FA erstattet)
2. KV: -249,35 (vom FA erstattet)
3. KV: -4202,62 (vom FA aufgrund zwischenzeitlich durchgeführter UmSt-Sonderprüfung erst 2021 erstattet)
4. KV 276,49 (vom FA am 15.01.21 eingezogen)
Ergibt also insgesamt einen Überschuss bzw. Erstattungsanspruch i.H.v. 4185,20, oder in anderen Worten ein Vorauszahlungssoll für 2020 i.H.v. -4185,20.
Frage 2: Habe ich das so richtig verstanden mit dem Vorauszahlungssoll?
Falls ja und ich dann in Zeile 168 -4185,20 eintrage, ergäbe sich in Zeile 169 ein Überschuss/Erstattungsanspruch i.H.v. -66,54.
Abschließende Frage: Wären die Eintragungen damit insgesamt so korrekt bzw. wo habe ich ggf. einen Fehler gemacht?
Herzlichen Dank im Voraus und liebe Grüße in Forum
Kommentar