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Aufwandsentschädigung und Stipendium wo eintragen

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    Aufwandsentschädigung und Stipendium wo eintragen

    Und noch eine Frage zu meinem Verlustvortrag: wo trage ich denn die Aufwandsentschädigung fürs verpflichtende Praktikum ein (200 Euro über 3 Monate, also insgesamt 600 Euro). Eine Lohnabrechnung oder gar Lohnsteuerbescheinigung gab es nicht. Trage ich das dann in der Anlage SO unter sonstigen Einnahmen ein? Oder gibt es noch eine andere Anlage, die ich übersehe?
    Wenn ich das als sonstige Einnahmen aufnehme gilt da auch die 256 Euro Grenze für Steuerfreiheit (ich geh mal davon aus, das betrifft nur Arbeitnehmer, oder)? Ich hatte außer den 600 Euro noch etwa 1000 Euro Einnahmen aus Minijob und hatte ein Stipendium über 1200 Euro, bin also weit unter der Steuerfreibetragsgrenze von ~ 9000 Euro.

    Beim Stipendium würde mich auch interessieren wo ich es angebe: es handelte sich um ein Promos Stipendium für ein Auslandssemester. Letzteres habe ich als Auswärtstätigkeit angegeben. Kann ich das Stipendium dort unter dem Punkt "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" angeben und wenn ja gehört es dann auf die Seite der Reisekosten oder die der Verpflegungsmehraufwände? Oder gebe ich es auch unter sonstige Einnahmen ein?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Wurde das Praktikum vielleicht auch als pauschal versteuerter Minijob abgerechnet ? Dann gehört es gar nicht in die Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein. Das zählte nicht als Gehalt, sondern eben nur als "Aufwandsentschädigung".

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