Kleingewerbe Einkommenssteuer

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  • Reservoir94
    Neuer Benutzer
    • 31.12.2021
    • 2

    #1

    Kleingewerbe Einkommenssteuer

    Guten Morgen,

    ich habe 2020 ein Kleingewerbe angemeldet und im Zeitraum von Oktober bis Dezember knapp 700 Euro verdient neben meinem 450 Euro-Job, als Student. Ich muss jetzt eine Steuererklärung machen und habe leider nicht viel Plan von dieser Materie. Kann mir da jemand weiterhelfen, was ich genau alles ausfüllen muss, welche Anlagen etc.? Über jede Hilfe wäre ich sehr dankbar!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    In ElsterFormular schon mal gar nichts, das Programm steht nämlich für 2020 nicht mehr zur Verfügung.

    Du musst eine Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht, eine EÜR und wahrscheinlich auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen.

    Du musst elektronisch übermitteln, bist du schon bei Mein ELSTER registriert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Reservoir94
      Neuer Benutzer
      • 31.12.2021
      • 2

      #3
      Ja, dort bin ich registriert!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Ja, dort bin ich registriert!
        Dann verschiebe ich das Thema mal in das Unterforum für Mein ELSTER.

        Falls dein Minijob pauschal versteuert wird, gehört der nicht in die Einkommensteuererklärung, bei Abrechnung auf Lohnsteuerklasse gehört er

        in der Anlage N erklärt. Deinen in der EÜR ermittelten Gewinn gibst du in der Anlage G an, außerdem musst du die Anlage Corona-Hilfen beifügen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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