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Steuererklärung 2021, Homeoffice-Pauschale und Anlage AV

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    #31
    Das mit der Home-Office Pauschale hat schon einige Mein Elster Nutzer umgetrieben, so auch mich. Gibt ja schon einige Threads dazu.

    Ich würde weiter in Zeile 45 eintragen und hoffen, dass bis zum Zeitpunkt der Abgabe (den Steuerbescheinigungen der Banken sei Dank) die Berechnung auch korrekt funktioniert.

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      #32
      ... dass bis zum Zeitpunkt der Abgabe (den Steuerbescheinigungen der Banken sei Dank) die Berechnung auch korrekt funktioniert.
      Wichtig ist doch nur, dass die Berechnung beim Finanzamt funktioniert und daran habe ich keine Zweifel.

      Die Anlage KAP muss man im Übrigen nur bei bestimmten Konstellationen einreichen. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #33
        Hier noch die Antwort der Hotline:

        "die Steuerberechnung in Mein ELSTER ist noch nicht auf dem aktuellsten Stand für die Erklärung 2021. Daher wird der Betrag der Home-Office-Pauschale noch nicht berücksichtigt. Eine Berücksichtigung der Pauschale findet im Finanzamt aber statt.
        Die Steuerberechnung wird erst mit einem der nächsten Updates angepasst. Einen konkretes Datum können wir Ihnen nicht nennen (-> vermutlich Mitte/Ende Februar).
        Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Steuerberechnung lediglich um einen Service der Finanzverwaltung handelt. Eine Datenübermittlung kann auch ohne die aktuelle Steuerberechnung durchgeführt werden.
        Sie könnten, damit die Pauschale in der Berechnung zumindest betragsmäßig berücksichtigt wird, den Betrag der Pauschale in eine andere Zeile der Werbungskosten eintragen, um zumindest ein nahezu korrektes Ergebnis zu erhalten. Vor der Datenübermittlung an das Finanzamt müssen Sie die Änderung aber wieder rückgängig machen."

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          #34
          Hier noch die Antwort der Hotline:
          Die durchaus dem entspricht, was hier auch schon empfohlen wurde. Ich werde ab Anfang Februar einmal die Woche testen, welche Fehler noch bestehen,

          nachdem man die Updates bei Mein ELSTER nicht unbedingt mitbekommt und es auch nur selten offizielle Informationen dazu gibt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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