Steuererklärung 2021, Homeoffice-Pauschale und Anlage AV

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #16
    Zu 1: Für dich wäre die Zeile 45 schon korrekt, allerdings funktioniert mit dem Eintrag der Tage derzeit die Berechnung noch nicht.

    Zu 2: Das gilt nur, wenn auch beide Ehegatten jeweils einen Riestervertrag haben.

    Zu 3: Das kann man so machen, hoffentlich wird die Nutzungsaufteilung beim Finanzamt dann auch auf Anhieb verstanden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • PLS
      Erfahrener Benutzer
      • 06.01.2018
      • 152

      #17
      1: Aber das Finanzamt sollte dann doch trotzdem korrekt rechnen, oder? Ich für mich weiß ja was rauskommen müsste, indem ich Zeile 45 leer lasse und dann 48 ausfülle und so rechne.
      3: Wie würdest du das denn angeben bzw. formulieren?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #18
        Wie würdest du das denn angeben bzw. formulieren?
        Ich würde den Wert für Zwecke der Steuerberechnung vorübergehend in Zeile 48 eintragen, abgeben würde ich aber mit dem Eintrag in Zeile 45.

        Das Finanzamt rechnet sicher richtig, es verwendet ja seine eigene Software und nicht Mein ELSTER. Der Fehler wird sicher auch dort bald

        behoben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • PLS
          Erfahrener Benutzer
          • 06.01.2018
          • 152

          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich würde den Wert für Zwecke der Steuerberechnung vorübergehend in Zeile 48 eintragen, abgeben würde ich aber mit dem Eintrag in Zeile 45.

          Das Finanzamt rechnet sicher richtig, es verwendet ja seine eigene Software und nicht Mein ELSTER. Der Fehler wird sicher auch dort bald

          behoben.
          Ich meinte die Abschreibung des PCs Deinem Kommentar habe ich entnommen, dass du es anders machen würdest.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #20
            Ich würde diese personenbezogene Aufteilung zumindest in Form eines Eigenbelegs erläutern, der PC taucht ja in 2 Anlagen N auf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4268

              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich würde den Wert für Zwecke der Steuerberechnung vorübergehend in Zeile 48 eintragen, abgeben würde ich aber mit dem Eintrag in Zeile 45.
              So würde ich es auch machen, und da das FA sicher nicht vor März rechnen wird, ist auch noch Zeit, dass das neue Feld bis dahin dort implementiert ist.
              Eine Kontrolle des Bescheides empfiehlt sich eh unabhängig von diesem konkreten Punkt.

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              • PLS
                Erfahrener Benutzer
                • 06.01.2018
                • 152

                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ich würde diese personenbezogene Aufteilung zumindest in Form eines Eigenbelegs erläutern, der PC taucht ja in 2 Anlagen N auf.
                Was meinst du hier mit Eigenbeleg?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45933

                  #23
                  Was meinst du hier mit Eigenbeleg?
                  Ich mache in solchen Fällen eine tabellarische Aufstellung, aus der der jeweilige berufliche Nutzungsanteil jedes Ehegatten ersichtlich ist.

                  Die lade ich dann über die Belegnachreichung von Mein ELSTER zusammen mit der Rechnung hoch.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • PLS
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.01.2018
                    • 152

                    #24
                    Verstehe, wenn ich dich richtig verstehe, entnimmt man der Tabelle dann aber auch nicht mehr Infos als meinem Erläuterungstext „PC (Preis inklusive MwSt: 1500€), gemeinsame Nutzung beider Ehepartner, Nutzungsanteil Person A X% davon Y% berufliche Nutzung“. Als Zahl setzte ich dann 1500*X%*Y% an. Oder?

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45933

                      #25
                      Wenn das alles in die Textzeile rein passt, was ich jetzt nicht ausprobiert habe, kannst du das natürlich auch so machen.

                      Ich bin es eben gewohnt, Aufteilungsberechnungen in Exceltabellen zu erstellen, auch für AfA-Tabellen verwende ich Excel.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • PLS
                        Erfahrener Benutzer
                        • 06.01.2018
                        • 152

                        #26
                        Der Fehler zur Homeoffice-Pauschale wurde anscheinend noch nicht behoben. Ist davon auszugehen, dass Elster mittlerweile von dem Fehler weiß oder muss man Bugs irgendwo melden?

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                        • FIGUL
                          Neuer Benutzer
                          • 05.03.2012
                          • 8544

                          #27
                          Hallo,

                          jedes Jahr das Gleiche.
                          Die Formulare werden mit Nonsens aufgepropft.
                          Getestet wird nichts. Der Nutzer ist das Versuchskaninchen
                          Mein Tipp abwarten. Bearbeitung erfolgt nicht vor Mitte März.
                          Gruß FIGUL

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                          • multi
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.01.2018
                            • 4268

                            #28
                            Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                            Der Fehler zur Homeoffice-Pauschale wurde anscheinend noch nicht behoben. Ist davon auszugehen, dass Elster mittlerweile von dem Fehler weiß oder muss man Bugs irgendwo melden?
                            Was "Elster" über Fehler weiß oder auch nicht, wissen wir nicht. Wenn sie es wissen wollten könnten sie es wohl wissen, wissen tut man es aber wohl nicht.

                            Kommentar

                            • PLS
                              Erfahrener Benutzer
                              • 06.01.2018
                              • 152

                              #29
                              Gibt es denn eine Meldeplattform um Elster auf den Fehler hinzuweisen oder meldet man sich dafür an sein Finanzamt?

                              Kommentar

                              • L. E. Fant
                                Erfahrener Benutzer
                                • 20.09.2013
                                • 15381

                                #30
                                Du kannst Fehler der Hotline melden, hotline@elster.de

                                Kommentar

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