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Einkommenssteuererklärung 2021 - Anlage N - Zeilen 22-28 (Anteil Rentenversicherung)

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    Einkommenssteuererklärung 2021 - Anlage N - Zeilen 22-28 (Anteil Rentenversicherung)

    Hallo,
    ich möchte meine Einkommenssteuererklärung 2021 mit Mein Elster machen. Ich habe die Anlage N hinzugefügt, aber die Zeilen stimmen nicht mit den Zeilen aus meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2021 überein. In anderer Steuersoftware ist das aber der Fall.

    Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2021 gibt es 22.a) "Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung" und 23.a) "Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung". In Mein Elster finde ich kein passendes Feld oder eine passende Anlage. In der Anlage "Vorsorgeaufwand" bin ich unsicher, da die Nummern nicht übereinstimmen.

    Wo kann ich diese Felder eintragen?


    #2
    Hallo,

    Natürlich stimmen die Nummern in der Anlage Vorsorgeaufwand überein.
    Du musst nur den Text dazu lesen.
    z.Bsp. steht auf Seite 1 Zeile 4 folgender Text:
    Arbeitnehmeranteil laut Nummer 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung

    und bei Zeile 9:
    Arbeitgeberanteil / -zuschuss laut Nummer 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ich habe die Anlage N hinzugefügt, aber die Zeilen stimmen nicht mit den Zeilen aus meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2021 überein. In anderer Steuersoftware ist das aber der Fall.
      Die Webanwendung Mein ELSTER bietet leider keine Nachbildung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die Zeilen der Anlage N haben noch nie

      mit den Nummern der Lohnsteuerbescheinigung übereingestimmt. Um die Eingabe zu erleichtern, bietet Steuersoftware eine Nachbildung der LSt-Bescheinigung.

      In der Anlage "Vorsorgeaufwand" bin ich unsicher, da die Nummern nicht übereinstimmen.
      Auch dafür gilt, dass die Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand und die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung nicht übereinstimmen. Deine Einträge

      gehören auf Seite 1 in die Zeilen 4 und 9 der Anlage Vorsorgeaufwand. Da stehen aber die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung sogar dabei.

      Du kannst dir die Arbeit erleichtern, indem du den Bescheinigungsabruf nutzt, wobei der so früh im Jahr wahrscheinlich noch nicht alle Daten liefert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank liebe Community!
        Ich wusste nicht, dass die Zeilen aus Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteuererklärung nichts miteinander gemeinsam haben. Daher hab ich mich blind auf die Nummer am Formularfeld verlassen und das Kommentar am jeweiligen Feld überlesen!

        Viele Grüße

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          #5
          Zitat von MeinElsterNutzer4525 Beitrag anzeigen
          Ich wusste nicht, dass die Zeilen aus Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteuererklärung nichts miteinander gemeinsam haben
          Können sie auch nicht, aus dem einfachen Grund, in der Lohnsteuerbescheinigung gibt es keine Zeilen. Dort gibt es Kennziffern.

          Kommentar


            #6
            Dort gibt es Kennziffern.
            Die allerdings offiziell Nummern heißen !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die allerdings offiziell Nummern heißen !
              Was die meisten Teilnehmer hier nicht daran hindert, sie als Kz. zu bezeichnen. Was ich auch logisch finde, denn bei den Juristen gibt es auch die Randziffern, abgekürzt Rz.

              Kommentar


                #8
                Was die meisten Teilnehmer hier nicht daran hindert, sie als Kz. zu bezeichnen. Was ich auch logisch finde, denn bei den Juristen gibt es auch die Randziffern, abgekürzt Rz.
                Was aber eher zur Verwirrung beiträgt. In vielen Formularen gibt es nämlich tatsächlich auch (Finanzamts-)Kennzahlen, auf die man verweisen kann.

                Bei den Umsatzsteuerformularen ist der Verweis auf Kennzahlen inzwischen weit verbreitet, da sich die Zeilennummern dort sehr häufig ändern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Was aber eher zur Verwirrung beiträgt. In vielen Formularen gibt es nämlich tatsächlich auch (Finanzamts-)Kennzahlen, auf die man verweisen kann.
                  Abgesehen davon halte ich die Aussage, dass die meisten die Nummern hier als Kz. bezeichnen, für ein unbelegtes Gerücht.

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