Fehler bei Zusammenveranlagung

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  • Kurtpeter
    Neuer Benutzer
    • 01.01.2022
    • 2

    #1

    Fehler bei Zusammenveranlagung

    Guten Morgen,
    bekomme folgende Fehlermeldung und verstehe nicht, was ich ändern soll.
    Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Das ist keine Fehlermeldung, sondern nur ein Hinweis darauf, dass der Ehegatte mit der elektronischen Bekanntgabe des Steuerbescheids

    einverstanden sein muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Kurtpeter
      Neuer Benutzer
      • 01.01.2022
      • 2

      #3
      Vielen Dank

      Kommentar

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