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Einkommensteuererklärung 2021 - Fehler und Neuheiten

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    Einkommensteuererklärung 2021 - Fehler und Neuheiten

    Wie auch schon in früheren Jahren war das Steuerberechnungsmodul für 2021 Anfang 2022 noch nicht in allen Punkten aktuell. Ich habe hier deshalb die im

    Forum gemeldeten Fehler gesammelt. Bisher lagen folgende Meldungen vor, die meisten Fehler sind aber inzwischen (Ende März) behoben:
    • Die höhere Fahrtkostenpauschale für Behinderte wird noch nicht berücksichtigt. Dieser Fehler ist behoben.
    • Der Pflege-Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 wird zu hoch angesetzt. Dieser Fehler ist behoben.
    • In der Anlage N können in Zeile 45 jetzt zwar die Tage im Home-Office erfasst werden, die Pauschale wird aber noch nicht gerechnet. Der Fehler ist inzwischen behoben. In der Berechnung wird aber nur der Ehemann/Person A angezeigt. Die Summe stimmt aber auch bei der Ehefrau.
    • Die Anlage Energetische Maßnahmen will zwar keine Eingaben für 2021 mehr, wenn es um eine Maßnahme aus 2020 geht, nach wie vor werden aber Einheitswertaktenzeichen nicht erkannt, wenn man nur eine Maßnahme aus 2020 erfasst, was zur Folge hat, dass keine Steuerberechnung erfolgt. Erfasst man eine Maßnahme aus 2021, funktioniert die Steuerberechnung. Erfasst man Maßnahmen aus den Jahren 2020 und 2021, wird nur die Steuerermäßigung für 2021 gerechnet.
    Wer weitere Fehler findet, bitte jeweils ein neues Thema eröffnen. Ich werde diesen Beitrag hier dann entsprechend ergänzen.

    Neuigkeiten:

    Es gibt 2021 nur eine neue Anlage zur Beantragung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener, bei denen sich die Entfernungspauschale nicht

    ausreichend steuerentlastend auswirkt. Im Anlagenverzeichnis von Mein ELSTER findet man die Anlage Mobilitätsprämie ganz unten.

    Bekannte Fehler in der Anwendung:

    Der Abruf von Lohnsteuerbescheinigungen, die Kirchenlohnsteuer enthalten, überschreibt alle vorhandenen Kirchensteuereinträge

    in der Anlage Sonderausgaben. https://forum.elster.de/anwenderforu...sonderausgaben
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.04.2022, 17:24. Grund: Fehlerbehebung aktualisiert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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