Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, ich habe ein Einzelunternehmen ohne Kleinunternehmerregelung.
Dabei sind ein paar Fragen aufgetaucht und ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir dabei helfen könnt Hier die Fälle:
1. Kauf einer Dienstleitung aus dem Nicht-EU-Ausland, mit 0 % Mehrwertsteuer. Kommt das in Kz 84, 85 und 67?
2. Kauf einer Dienstleitung und Kauf von Waren aus dem Nicht-EU-Ausland, mit 19 % Mehrwertsteuer. Kommt das beides auch in Kz 84, 85 und 67?
3. Ich habe eine Anzahlung für Ware aus dem Nicht-EU-Ausland gemacht, mit 0 % Mehrwertsteuer. Die Ware ist noch nicht da, habe dementsprechend noch keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. Muss ich den Betrag dann irgendwo angeben und wenn ja, wo?
4. Ich habe eine Rechnung bezahlt, von dem ein Teil des Betrags mir vom Unternehmen wieder gutgeschrieben wurde, allerdings haben sie mir den Betrag noch nicht zurücküberwiesen. Ich würde davon ausgehen, dass ich in der Umsatzsteuervoranmeldung nun trotzdem den ersten vollen Betrag angeben muss, oder? Wie trage ich dann in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung den zurückerhaltenen Betrag ein?
Vielen Dank schonmal!
ich bin gerade dabei meine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, ich habe ein Einzelunternehmen ohne Kleinunternehmerregelung.
Dabei sind ein paar Fragen aufgetaucht und ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir dabei helfen könnt Hier die Fälle:
1. Kauf einer Dienstleitung aus dem Nicht-EU-Ausland, mit 0 % Mehrwertsteuer. Kommt das in Kz 84, 85 und 67?
2. Kauf einer Dienstleitung und Kauf von Waren aus dem Nicht-EU-Ausland, mit 19 % Mehrwertsteuer. Kommt das beides auch in Kz 84, 85 und 67?
3. Ich habe eine Anzahlung für Ware aus dem Nicht-EU-Ausland gemacht, mit 0 % Mehrwertsteuer. Die Ware ist noch nicht da, habe dementsprechend noch keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. Muss ich den Betrag dann irgendwo angeben und wenn ja, wo?
4. Ich habe eine Rechnung bezahlt, von dem ein Teil des Betrags mir vom Unternehmen wieder gutgeschrieben wurde, allerdings haben sie mir den Betrag noch nicht zurücküberwiesen. Ich würde davon ausgehen, dass ich in der Umsatzsteuervoranmeldung nun trotzdem den ersten vollen Betrag angeben muss, oder? Wie trage ich dann in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung den zurückerhaltenen Betrag ein?
Vielen Dank schonmal!
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