Anlage Unterhalt 2020, Berechnung

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  • Monsie11
    Neuer Benutzer
    • 02.01.2022
    • 9

    #1

    Anlage Unterhalt 2020, Berechnung

    Der Prüfmodus sagt, dass keine Fehler vorliegen, aber die Steuerberechnung ist nicht möglich, weil "Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die Ermittlung der Unterstützungsleistung."
    Ich habe die Anzahl inzwischen mit 1, 2 und 3 Personen versucht, da mein Sohn, der im Mai 25 wurde, in meinem Haushalt lebt und ich noch eine minderjährige Tochter habe, für die aber eine Anlage Kind dabei ist, wie auch für meinen studierenden Sohn für Januar bis Mai 2020.
    Ich habe alle Daten ab 01.06.-31.12. eingegeben und die Einnahmen wie auch den Unterhalt auf 7 von 12 Monaten umgerechnet und entsprechend reduziert eingetragen.
    Ich benötige aber, wegen des Nachteilausgleichs, unbedingt diese Steuerberechnung. Ich bin überzeugt, dass da noch ein Eingabefehler sein muss.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die Ermittlung der Unterstützungsleistung.
    Hast du denn Angaben zum Einkommen der im Haushalt lebenden Personen gemacht ? Bei Unterhalt im Inland muss man nur Angaben zu den

    Einkünften und Bezügen der unterstützten Person machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Monsie11
      Neuer Benutzer
      • 02.01.2022
      • 9

      #3
      Für die unterstützte Person "Sohn" habe ich, wie bereits geschrieben, alle Einnahmen angegeben.
      Mein Nettomonatslohn habe ich auch angegeben, auch wenn es mein Haushalt war.
      Muss ich das minderjährige Kind auch dort angeben?
      Hat jemand bitte noch mehr Denkanstöße?

      MfG

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Mein Nettomonatslohn habe ich auch angegeben, auch wenn es mein Haushalt war.
        Das ist aber falsch, die Zeile musst du leer lassen.

        Was die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen angeht, bekommt man immer einen Hinweis, dass man diese Zahl überprüfen soll,

        der blockiert aber die Steuerberechnung nach meiner Erfahrung nicht
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • Monsie11
          Neuer Benutzer
          • 02.01.2022
          • 9

          #5
          Ich hatte anfangs die Zeile leer gelassen und hatte vermutet, dass das mein Fehler war.
          Ich bekomme keine Berechnung, nur immer eine Fehlermeldung.
          Aber trotzdem Danke für den Versuch.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Ich bekomme keine Berechnung, nur immer eine Fehlermeldung.
            Da die Anlage Unterhalt für 2020 nach meiner Erinnerung keine Fehler hat, musst du schon genauer angeben, in welchen Zeilen du Angaben gemacht hast
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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