KFZ-Steuer für Zweitwagen

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  • Pasta
    Benutzer
    • 06.02.2008
    • 72

    #1

    KFZ-Steuer für Zweitwagen

    Hallo,

    mal eine (Anfänger-)Frage:

    Wir haben eine Zweitwagen, der auf uns angemeldet ist, den aber unser Sohn fährt. Die KFZ-Steuer bezahlen wir.
    Können wir diese KFZ-Steuer auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen?

    Danke,
    Pasta
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Können wir diese KFZ-Steuer auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
    Nein, das ist jetzt wirklich eine Anfängerfrage, die im Übrigen mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Zitat von Pasta Beitrag anzeigen
      ...
      Wir haben eine Zweitwagen, der auf uns angemeldet ist, den aber unser Sohn fährt. Die KFZ-Steuer bezahlen wir.
      Können wir diese KFZ-Steuer auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen?....
      Hallo Pasta,
      nicht einmal für den Erstwagen kann die Kfz-Steuer geltend gemacht werden, abziehbar ist nur Kfz-Haftpflichtvers., kann davon abzusehen, dass diese geltend gemachten Aufwendungen keine steuerliche Auswirkung mehr haben, weil der Höchstbetrag schon durch die KV und PV überschritten wird.

      Tschüß

      Kommentar

      • Pasta
        Benutzer
        • 06.02.2008
        • 72

        #4
        Tschuldigug; war mein Fehler: Ich meinte natürlich die KFZ-Haftpflichtvers.

        Aber danke.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Tschuldigug; war mein Fehler: Ich meinte natürlich die KFZ-Haftpflichtvers
          Siehe die Antwort von holzgoe
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Pasta
            Benutzer
            • 06.02.2008
            • 72

            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Siehe die Antwort von holzgoe
            Alles klar, danke!

            Kommentar

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