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Außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen f. Krankheitskosten)

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    Außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen f. Krankheitskosten)

    Hallo,

    in der Steuerprüfung tauchen die außergewöhnliche Belastungen nicht auf, warum?
    Ich habe Gesamteinkünfte 17800€, davon zumutbare Belastung 6% (=1068€).
    Habe Medikamente-, Brille-, Zuzahlungen von 2300€, abzüglich 6% bliebe 1232€ übrig.
    Aber die 1232€ tauchen bei der Steuerberechnung nicht auf.
    - Rentner, verheiratet, keine Kinder, Einzelveranlagung -
    MfG


    #2
    Zitat von forum Beitrag anzeigen
    Hallo,

    in der Steuerprüfung tauchen die außergewöhnliche Belastungen nicht auf, warum?
    Ich habe Gesamteinkünfte 17800€, davon zumutbare Belastung 6% (=1068€).
    Habe Medikamente-, Brille-, Zuzahlungen von 2300€, abzüglich 6% bliebe 1232€ übrig.
    Aber die 1232€ tauchen bei der Steuerberechnung nicht auf.
    - Rentner, verheiratet, keine Kinder, Einzelveranlagung -
    MfG
    Hallo,

    bist du sicher, dass du Einzelveranlagung gewählt hast?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Rentner, verheiratet, keine Kinder, Einzelveranlagung
      Gibt es für den Antrag auf Einzelveranlagung denn einen vernünftigen Grund ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

        Hallo,

        bist du sicher, dass du Einzelveranlagung gewählt hast?
        Ist gewählt.
        Wir haben Einzelveranlagung, weil meine Frau 2 vermietete Eigentumswohnungen hat. Wir haben getrennte Kassen.
        Zuletzt geändert von forum; 05.01.2022, 16:26.

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          #5
          Wir haben Einzelveranlagung, weil meine Frau 2 vermietete Eigentumswohnungen hat. Wir haben getrennte Kassen.
          Getrennte Kassen allein sind kein vernünftiger Grund für eine Einzelveranlagung. Meine Frau und ich haben auch getrennte Kassen,

          trotzdem ist die Zusammenveranlagung für uns steuerlich günstiger und allein darauf kommt es an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Aber die Veranlagungsart ist ja nicht meine Frage.

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              #7
              Du hast jetzt zum Jahr nichts geschrieben, ich unterstelle mal 2020: Hast Du in der "Anlage Sonstiges" in Zeile 11 den Antrag auf Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten" gestellt ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Unabhängig davon frage ich mich manchmal schon, wieso Eheleute unbedingt vielleicht mehrere Tausend Euro mehr Steuern zahlen wollen, nur damit der jeweilige Ehepartner nicht erfährt, was man verdient. Meine vorstellung von Ehe ist da irgendiwie anders, aber das ist meine persönliche Privatmeinung und OT, ich schweife ab.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Ich habe jetzt mal versuchsweise agB in eine Einzelveranlagung für 2021 eingetragen. Die tauchen in der Steuerberechnung auf, obwohl in meinem

                  Musterfall nichts bei rauskommt. Einen Antrag auf hälftige Aufteilung habe ich allerdings nicht gestellt, das muss man ja auch nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Du hast jetzt zum Jahr nichts geschrieben, ich unterstelle mal 2020: Hast Du in der "Anlage Sonstiges" in Zeile 11 den Antrag auf Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten" gestellt ?
                    Es geht um 2021.
                    Wenn ich Z.11 ankreuze, dann fällt die Steuerprüfung um 353€ mehr aus (Nachzahlung).

                    Kommentar


                      #11
                      Wenn ich Z.11 ankreuze, dann fällt die Steuerprüfung um 353€ mehr aus (Nachzahlung).
                      Wenn man den Antrag auf hälftige Aufteilung stellt muss man nach meiner Erinnerung auch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

                      ausfüllen, sonst stimmt die Steuerberechnung in aller Regel nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn man den Antrag auf hälftige Aufteilung stellt muss man nach meiner Erinnerung auch die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

                        ausfüllen, sonst stimmt die Steuerberechnung in aller Regel nicht.
                        Das wäre dann Zeile 29
                        "Einzutragen ist der abziehbare Anteil der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG (nach Berücksichtigung der zumutbaren Belastung) in Euro (zu 50 Prozent)."
                        Welchen Wert trage ich da ein?
                        Zuletzt geändert von forum; 05.01.2022, 18:03.

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                          #13
                          Bei dem Antrag in Zeile 11 der Anlage Sonstiges geht es doch nicht allein um agB, sondern auch um Sonderausgaben, haushaltsnahe Aufwendungen usw.

                          Da müsstest du für die Steuerberechnung die entsprechenden Ausgaben deiner Frau erfassen, die du möglicherweise gar nicht kennst.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich kenne alle Ausgaben meiner Frau, ich mache auch die Steuer für sie.
                            Ich glaube ich lass das alles bleiben, bringt ja nichts positives.

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                              #15
                              Ich kenne alle Ausgaben meiner Frau, ich mache auch die Steuer für sie.
                              Ich glaube ich lass das alles bleiben, bringt ja nichts positives.
                              Wenn das so ist, dann würde ich schon mal testen, ob eine Zusammenveranlagung steuerlich nicht günstiger ist, Aufteilen kann man die Steuern

                              doch auch selbst nach dem Verhältnis der Einkünfte der Ehegatten. So machen wir das schon seit vielen Jahren eben wegen getrennter Kassen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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