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Dienstwagen & Pendlerpauschale

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    Dienstwagen & Pendlerpauschale

    Hallo zusammen,
    ich bekomme in diesem Jahr meinen ersten Firmenwagen& hätte gerne im voraus eine Frage beantwortet. So wirklich beantworten konnte mir diese bislang keiner.
    Einmal vorab, angestellt als Servicetechniker mit 30% Außendienst-Anteil. Viele Tagesreisen.
    Ich würde gerne über die 1% versteuern& 0,03%/km. Wobei die 0,03% schon 375€ monatlich an Steuerlast ausmachen. Jetzt Frage ich mich : kann man hier die Pendlerpauschale gegenrechnen?
    Ich werde vermutlich mindestens 15 Tage im Monat den Standort anfahren, dementsprechend die 0,03%.

    Jetzt kommt die eigentliche Frage. Mein Arbeitgeber liegt zu 99% immer auf dem Weg zu Kundenbesuchen. Und eigentlich fährt man immer zuerst zur Firma und dann zum Kunden. Um z.B. Ersatzteile etc. mitzunehmen. Kann man dann auch diese Tage in der Pendlerpauschale angeben oder zählt dies als Dienstreise?

    Wird die Pendlerpauschale wie bei einem normalen Arbeitnehmer geltend gemacht oder wird hier irgendwas gegengerechnet?

    Lg

    #2
    Deine Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, deshalb nur ganz kurz:

    Natürlich kannst du die Entfernungspauschale für die Tage geltend machen, an denen du deine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst. Die Frage ist allerdings,

    ob du eine erste Tätigkeitsstätte hast. Diese Frage wird dir hier niemand verbindlich beantworten können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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