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wo richtig eintragen ?? Nach Eintrag von Rürupbeitrag keine Berechnung mehr ...???

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    wo richtig eintragen ?? Nach Eintrag von Rürupbeitrag keine Berechnung mehr ...???

    Hallo zusammen , hoffe dass ich hier richtig bin ....


    bin Erwerbsminderungsrentner seit 2018 und habe heuer zum "rauswurf" aus der alten firma, eine abfindung (und etwas urlaubsgeld) bekommen .... soweit so gut..
    (Abfindung und Urlaubsgeld konnte ich schon abrufen und "einpflegen" bei meinelster..)

    wenn ich jetzt die Rente und die Abfindung eingebe bei meinelster bekomme ich eine berechnung ....

    wenn ich dazu noch die Rüruprenteneinzahlungssumme von 2021(neuvertrag und noch keine datenübermittlung ans finanzamt vom rürupanbieter) dazu eingebe (als vorsorgeaufwand) --- spinnt -- meinelster und bringt mir diesen Text....


    """"Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen gemacht. Bitte vervollständigen Sie die Eingaben zur Rentenversicherung.""""

    da ich ja Erwerbsminderungsrentenbezieher bin , zahle ich ja keine Rente ein !! ... also wo ??? muss ich die "befreiung" von der rentenpflicht eingeben ...


    mein lösungsversuch war .... dass ich bei einigen zeilen 0 .. Null .. eingetragen habe ...

    dann kommt eine berechnung .... mit diesem Text ..

    """"Sie haben Bruttoarbeitslohn bzw. Versorgungsbezüge aus weiteren Dienstverhältnissen angegeben, jedoch keine Werte aus einem 1. Dienstverhältnis erklärt. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.""""


    hmmmm ich bin verwirrt ....


    die Abfindung wurde mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert im Juli, dass Urlaubsgeld im August auch ...
    ansonsten bin ich in der Lohnsteuerklasse 1 ...


    danke schon mal im voraus für anregungen , lösungen , tipps.....

    schönen abend

    bezzi

    #2
    Hallo,

    da du nicht in die Rentenkasse einzahlst schau dir mal in der Anlage Vorsorgeaufwand
    Seite 8 - Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Zeilen 54 ff an

    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Diese 0-Einträge sind in aller Regel falsch. Den Hinweis, dass ich die Angaben zur Rentenversicherungspflicht vervollständigen soll, bekomme

      ich in der Steuervorausberechnung für 2021 ebenfalls, die Steuerberechnung funktioniert bei mir aber trotzdem. Ich bin seit 2015 Rentner und

      wüsste jetzt auch nicht, warum ich da am Ende der Anlage Vorsorgeaufwand Angaben zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

      machen soll. Du kannst dir ja mal auf Seite 8 die Zeilen 54 ff ansehen, ob da etwas für deinen Fall passt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        da du nicht in die Rentenkasse einzahlst schau dir mal in der Anlage Vorsorgeaufwand
        Seite 8 - Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Zeilen 54 ff an
        Hey danke für die schnelle Antwort und für den Vorschlag ...

        hätte ich ausprobiert .... Zeile 54 Haken gesetzt und Rentner eingegeben ....

        dann bringt er mir eine Feher meldung --- dass ich Zeile 55 ausfüllen muss !!

        Zeile 55
        (Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorgung)

        was heißt dass ???

        als Erwerbsminderungs- und Betriebsrentenbezieher müsste ich doch eigentlich eine Anwartschaft auf Altersversorgung haben oder ??? ... aber wenn ich da JA reinschreibe .... ist dass für mich total negativ und es entsteht keine steuererleichterung durch den vollen möglichen Rürupbeitrag von 2021 ..

        wenn ich dagegen NEIN eingebe rechnet er wieder genau die selbe summme aus und es sieht alles gleich aus, wie bei der eingabe von der NULL !!! (wie gestern beschrieben)


        Da es sich bei der Summe um erheblich imens heftig viel dreht ....

        wäre es nicht schlecht zu wissen wie ich es jetzt machen soll !?!?
        (und nein, ich will keinen steuerberater besuchen .... de haben eh meistens keine zeit ... ;-))



        Danke an FIGUL und Charlie24 für die Antwort ....

        Kommentar


          #5
          Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersversorgung
          Nein, aus deiner Abfindung entsteht doch keine Anwartschaft auf Altersversorgung und aus den Renten ebenfalls nicht.

          Wo genau hat der Bescheinigungsabruf das Urlaubsgeld und die Abfindung denn eingetragen ? Und in welche Zeilen der Anlage N hast du Nullwerte eingetragen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hey servus,

            Also , die Null hab ich jetzt rausgenomnen .... und es so gemacht , wie es so gemacht wie von euch beschrieben ... Zeile 54 Haken gesetzt und Rentner eingegeben ....und zeile 55 JA eingeben...


            Das Urlaubsgeld.... Anlage N ... nach Zeile 10 ... "" Lohnsteuerbescheinigungen Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse """ ...

            Dann kommt der eintrag ...

            Bruttoarbeitslohn...
            Lohnsteuer...
            Soli...

            Dann zeile 6
            7
            8

            Nochmals die selben Beträge ...


            Weiter runter scrollen ...

            Ermäßigt besteuerte Entschädigung/ Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung.

            Dann die summe eingetragen und nächste Zeile (17)

            wieder die Summe wiederholt ...



            Weiter unten sind dann die abzüge , die ich schon gezahlt habe ...

            ....


            Wenn ich da bei der anwartschaft ein NEIN reinschreiben kann , dann passt es ja eh ... super

            D A N K E



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