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Rechnung nach Umsatzsteuer-VA Zeitraum erhalten

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    Rechnung nach Umsatzsteuer-VA Zeitraum erhalten

    Guten Abend ans Forum,

    derzeit sitze ich in einer kleinen Misslage.

    Die Rechnungen meines Spediteurs für den Zoll/Import erreichen mich teilweise sehr später (2-4 Wochen).

    In der Rechnung gibt es immer ein Rechnungsdatum und ein ein Fälligkeitsdatum (mit der Bezeichnung "Nach Erhalt").

    Zum ersten Mal ist es nun so, dass die Rechnung durch den Spediteur im 4. Quartal letzten Jahres ausgestellt wurde. Erreicht hat mich die Rechnung jedoch erst im neuen Jahr.

    Die Leistung wurde bei Erhalt sofort bezahlt (im neuen Jahr).

    Wie gehe ich nun vor, um die Einfuhrumsatzsteuer und die Umsatzsteuer der Leistung durch den Spediteur als Vorsteuer geletend zu machen.

    Da die UST-VA für das 4te Quartal noch nicht übermittelt wurde, kann bzw soll diese noch in die UST-VA des letzten Jahres?

    Oder gehe ich vom Zahlungsdatum aus und trage es dann in die UST-VA des neuen Jahres ein?

    Vielen Dank im voraus für jede hilfreiche Antwort.

    #2
    Ich würde dazu neigen, sowohl die Einfuhrumsatzsteuer wie auch die Umsatzsteuer für die Leistung des Spediteurs im 4. Quartal 2021 anzumelden.

    In der amtlichen Anleitung zur UVA gibt es dazu folgende Aussagen:

    Zu Kennzahl 66: die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für Ihr Unternehmen

    ausgeführt worden sind, sofern eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG vorliegt;

    Zu Kennzahl 62: ... die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 UStG eingeführt worden sind.

    Die Rechnung liegt inzwischen vor und sie trägt ein Datum aus 2021. Dass sie erst 2022 beglichen wurde, spielt keine Rolle. Auch die Einfuhrumsatzsteuer ist
    bereits 2021 entstanden.

    Hier im Forum gibt es keine Steuerberatung, meine Antwort gibt deshalb nur meine persönliche Meinung wieder.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Charlie24

      Interessant wird es jedoch: Angenommen ich hätte die VA bereits durchgeführt, dann müsste man ja in diesem Fall auch dazu eine VA-Korrektur durchführen. Nervig wenn nun 2-3 Rechnungen "spät" eintrudeln.

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        #4
        Angenommen ich hätte die VA bereits durchgeführt, dann müsste man ja in diesem Fall auch dazu eine VA-Korrektur durchführen
        Das mag schon sein, aber die Korrekturmöglichkeit bei der UVA ist ja ausdrücklich vorgesehen.

        Jetzt habe ich gesehen, dass du im Unterforum für ElsterFormular geschrieben hast. Damit konnte man letztmals 2019 Voranmeldungen einreichen.

        Womit erstellst du deine Voranmeldungen aktuell ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das mag schon sein, aber die Korrekturmöglichkeit bei der UVA ist ja ausdrücklich vorgesehen.

          Jetzt habe ich gesehen, dass du im Unterforum für ElsterFormular geschrieben hast. Damit konnte man letztmals 2019 Voranmeldungen einreichen.

          Womit erstellst du deine Voranmeldungen aktuell ?
          Das war wohl versehentlich. Ich arbeitet bereits mit MeinElster.

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            #6
            Ich verschieb ...

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              #7
              Zitat von caciv Beitrag anzeigen
              Interessant wird es jedoch: Angenommen ich hätte die VA bereits durchgeführt, dann müsste man ja in diesem Fall auch dazu eine VA-Korrektur durchführen. Nervig wenn nun 2-3 Rechnungen "spät" eintrudeln.
              Kann man machen, muss man aber nicht. Bis zur Jahres-USt-Erklärung stimmt ja dann endgültig alles, und wenn die ein paar (*) Euro von den Voranmeldungen abweicht, kräht kein Hahn danach.

              (*) weniger als hundert, meiner Erfahrung nach.

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