Guten Abend ans Forum,
derzeit sitze ich in einer kleinen Misslage.
Die Rechnungen meines Spediteurs für den Zoll/Import erreichen mich teilweise sehr später (2-4 Wochen).
In der Rechnung gibt es immer ein Rechnungsdatum und ein ein Fälligkeitsdatum (mit der Bezeichnung "Nach Erhalt").
Zum ersten Mal ist es nun so, dass die Rechnung durch den Spediteur im 4. Quartal letzten Jahres ausgestellt wurde. Erreicht hat mich die Rechnung jedoch erst im neuen Jahr.
Die Leistung wurde bei Erhalt sofort bezahlt (im neuen Jahr).
Wie gehe ich nun vor, um die Einfuhrumsatzsteuer und die Umsatzsteuer der Leistung durch den Spediteur als Vorsteuer geletend zu machen.
Da die UST-VA für das 4te Quartal noch nicht übermittelt wurde, kann bzw soll diese noch in die UST-VA des letzten Jahres?
Oder gehe ich vom Zahlungsdatum aus und trage es dann in die UST-VA des neuen Jahres ein?
Vielen Dank im voraus für jede hilfreiche Antwort.
derzeit sitze ich in einer kleinen Misslage.
Die Rechnungen meines Spediteurs für den Zoll/Import erreichen mich teilweise sehr später (2-4 Wochen).
In der Rechnung gibt es immer ein Rechnungsdatum und ein ein Fälligkeitsdatum (mit der Bezeichnung "Nach Erhalt").
Zum ersten Mal ist es nun so, dass die Rechnung durch den Spediteur im 4. Quartal letzten Jahres ausgestellt wurde. Erreicht hat mich die Rechnung jedoch erst im neuen Jahr.
Die Leistung wurde bei Erhalt sofort bezahlt (im neuen Jahr).
Wie gehe ich nun vor, um die Einfuhrumsatzsteuer und die Umsatzsteuer der Leistung durch den Spediteur als Vorsteuer geletend zu machen.
Da die UST-VA für das 4te Quartal noch nicht übermittelt wurde, kann bzw soll diese noch in die UST-VA des letzten Jahres?
Oder gehe ich vom Zahlungsdatum aus und trage es dann in die UST-VA des neuen Jahres ein?
Vielen Dank im voraus für jede hilfreiche Antwort.
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