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Elektronische Dienstleistungen aus den USA

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    Elektronische Dienstleistungen aus den USA

    Hallo zusammen,

    als freiberuflicher Buchautor kaufe ich Bilder aus den USA, welche ich in meine Arbeit mit einfließen lasse.
    Diese Bilder lade ich mir, nach entsprechender Zahlung an das anbietende Unternehmen, ausschließlich auf elektronischem Wege auf meinen PC, um sie dann in meinen Büchern weiterzuverarbeiten.
    Das amerikanische Unternehmen mit Sitz in den USA stellt mir dazu monatlich eine Rechnung aus, auf der ein von mir zu entrichtender Zahlbetrag ausgewiesen ist. Eine Umsatzsteuer ist nicht ausgewiesen. Die Rechnungsbeträge bewegen sich regelmäßig zwischen 30,-€ und 120,-€, aber insgesamt nicht über 1000,-€ im Jahr.
    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich selbstständig diese Rechnungen mit einer Umsatzsteuer von 19% beaufschlagen und in der Umsatzsteuererklärung berücksichtigen (wenn ja, dann wo?) sowie in der Folge natürlich die Umsatzsteuer an das FA abführen muss?

    Danke für die Antworten.

    Gruß
    Mirko

    #2
    Ja, ist aber als Vorsteuer abziehbar (wenn du kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist).
    USt-VAM: Kz 84, 85, 67
    USt-Erklärung: Kz 877, 878, 467

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      #3
      Zitat von MirkoS Beitrag anzeigen
      Nun stellt sich mir die Frage, ob ich selbstständig diese Rechnungen mit einer Umsatzsteuer von 19% beaufschlagen und in der Umsatzsteuererklärung berücksichtigen (wenn ja, dann wo?) sowie in der Folge natürlich die Umsatzsteuer an das FA abführen muss?
      Fragen zum Steuerrecht beantwortet Dir Dein Steuerberater. Hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung.

      Warum Du das nicht in den Abschnitt Leistungsempfänger als Steuerschuldner einordnest, ist mir leider nicht bekannt. Wahrscheinlich hast Du Dir das Formular der Umsatzsteuererklärung einfach noch nicht angeguckt.

      Kommentar


        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        Ja, ist aber als Vorsteuer abziehbar (wenn du kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist).
        USt-VAM: Kz 84, 85, 67
        USt-Erklärung: Kz 877, 878, 467
        Hallo mhanft,

        vielen Dank dafür.
        Das hilft mir schon mal weiter.

        Gruß
        Mirko

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