Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) - Kleingartenverein

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  • mcriese
    Neuer Benutzer
    • 09.01.2022
    • 5

    #1

    Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) - Kleingartenverein

    Hallo,

    wir müssen für 2020 noch unsere Körperschaftsteuerklärung für unseren Kleingartenverein abgeben. Habe die daten von 2019 übernommen welches soweit auch funktioniert hat. Nur bei der Auswahl der Rechtsform hat er diesmal seine Probleme, welche für 2019 einwandfrei funktioniert hat. Was mache ich Falsch bzw. was muss ich angeben?

    Anlage 1F musste ich 2019 auch nicht einreichen.
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  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Meistens handelt es sich bei den Vereinen um einen eingetragenen Verein. Ist das bei Euch anders?

    Kommentar

    • mcriese
      Neuer Benutzer
      • 09.01.2022
      • 5

      #3
      Hallo L.E.,

      ja wir sind eingetragen, hatten nur aufgrund eines Satzungsfehlers keine Gemeinnützigkeit mehr diese haben wir aber seit 2021 wieder. Hatte die Steuererklärung 2019 genauso abgegeben und da hat es funktioniert und gab keine Probleme, daher hatte ich mir bis jetzt keine Sorgen gemacht. Jedoch akzeptiert er die genauen Angaben für 2020 nicht mehr. Wenn jetzt noch die Anlage F anhänge bekomme ich bei folgender Angabe noch diese Fehlermeldung.
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      • InsideFA
        Erfahrener Benutzer
        • 17.10.2008
        • 277

        #4
        Wenn der Verein ab 2021 gemeinnützig ist, braucht es für 2020 keine Anlage Gem und keine Angaben zur Steuerbefreiung. Wenn für 2020 explizit die KSt 1 F gefordert ist, sollte man in Betracht ziehen, die KSt 1F hinzuzufügen. Stand Einlagekonto zum 01.01.2020 mit 0 EUR sollte reichen.

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        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Hallo,

          warum kreuzt du Gemeinnützigkeit an?
          Laut deiner Aussage trifft dies erst wieder für 2021 zu.
          Die Fehlermeldung ist eindeutig: Bei Gemeinnützigkeit muss die Anlage Gem hinzugefügt werden.
          Bist du vom FA aufgefordert worden eine Erklärung abzugeben?
          Normalerweise besteht nur alle 3 Jahre eine Abgabepflicht für Vereine
          Gruß FIGUL

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          • mcriese
            Neuer Benutzer
            • 09.01.2022
            • 5

            #6
            Hallo Figul,

            Ja wird aufgefordert eine Steuererklärung zu machen. Habe daher gedacht wenn die Daten von 2019 übertrage und nur das Geschäftsjahr ändere würde es reichen. Aber seitdem bekomme ich immer die Fehlermeldung wegen der rechtsform. Und egal was auswähle komme ich da nicht weiter und selbst mit 1F was Elster dann verlangt, was mir neu ist wird es nicht besser.

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            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              Hallo mcriese,
              hast du mal den Tipp von InsideFA ausprobiert -> keine Angaben zur Steuerbefreiung und Anlage KSt 1F ?

              Tschüß

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