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    Umzug

    Hallo Zusammen,

    ich komme bei meiner Steuerklärung über Elster nicht weiter und habe mich deshalb in diesem Forum angemeldet :-)

    Ich bin dieses Jahr beruflich umgezogen.

    1.) Mein Unternehmen hat mir einen Zuschuss für den Umzug gezahlt, muss ich diesen in der Steuerklärung vermerken, evtl. bei den steuerfreien Einnahmen?
    2.) Der Zuschuss deckt nicht die gesamten Umzugskosten ab, kann ich also die Differenz (Kosten-Zuschuss Arbeitgeber) neben der Umzugspauschale als Werbungskosten angeben?
    3.) Kann ich bei doppelter Miete nur den Zeitraum angeben, bis der Nachmieter eingezogen ist? Ich habe von meinen Vermietern nie eine schriftliche Bestätigung über einen verkürzten Kündigungszeitraum erhalten.
    4.) Ich habe 4 Wochen vorübergehend in einem Apartmenthotel gelebt, um von dort aus Wohnugen zu besichtigen. Von da aus habe ich dann schon gearbeitet. Wenn der erste "Wohnort" in der neuen Stadt zählt, dann könnte ich die gesamten Umzugskosten gar nicht absetzen?

    Hier noch einmal etwas genauer zusammen gefasst:

    Datum "Umzug" Apartmenthotel: 15.02.
    Umzug in neue Wohnung: 15.03.
    Datum Einzug Nachmieterin alte Wohnung: 15.03.

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße

    #2
    Was haben jetzt deine Fragen mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, um die es in diesem Forum geht ?

    Das betrifft doch alles Steuerrecht. Natürlich kann man bei Antritt einer neuen Stelle Umzugskosten abzüglich steuerfreier AG-Erstattungen

    als Werbungskosten geltend machen, aber du kannst hier keine Steuerberatung zu Details erwarten, das ist uns nämlich gar nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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