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Anlage V - Nebenkosten eintragen

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    Anlage V - Nebenkosten eintragen

    Hallo,

    ich bearbeite gerade eine Steuererklärung von 2019 (etwas verspätet).
    Hierbei nutze ich die Anlage V für eine vermietete Wohnung.

    Unter Einnahmen habe ich in Zeile 13 die vom Mieter bezahlten Nebenkosten abzüglich der Nebenkostenrückzahlung eingetragen.
    Soweit stimmt es doch oder?

    Nun kann ich doch unter sonstige Werbungskosten in Zeile 48 die angefallenen Nebenkosten aufzählen.
    Stimmt das soweit auch noch?
    Dabei sind verschiedene Posten zur Vorauswahl möglich (zb Warmwasser, Beleuchtung usw).
    Ich habe auch auch Posten die dort nicht aufgeführt sind (zB Kabelgebühren)
    Wie kann ich diese eintragen?

    #2
    Edit: Ah ich glaube ich habe die Lösung gefunden. Man kann zwar die vorgeschlagenen Posten in der Liste auswählen aber man kann auch eigenen Text schreiben. Ich dachte man kann ausschließlich die Posten auswählen. Sorry!

    Kommentar


      #3
      Zitat von UFOisreal Beitrag anzeigen
      Edit: Ah ich glaube ich habe die Lösung gefunden. Man kann zwar die vorgeschlagenen Posten in der Liste auswählen aber man kann auch eigenen Text schreiben. Ich dachte man kann ausschließlich die Posten auswählen. Sorry!
      Hallo,

      das glaubst du nicht nur, das ist die Lösung
      Gruß FIGUL

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        #4
        Man kann zwar die vorgeschlagenen Posten in der Liste auswählen aber man kann auch eigenen Text schreiben.
        Genauso ist das ! Wobei man Kabelgebühren auch in der Zeile 51 der Anlage V erfassen könnte, die werden dort sogar in der Hilfe erwähnt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für eure schnellen Antworten!

          Ich hätte noch eine Frage zur Anlage V.
          Der Mieter wollte einen weiteren Rauchmelder und hat sich dazu an die Hausverwaltung gewandt.
          Diese hat einen Handwerker beauftragt einen neuen Rauchmelder anzubringen. Die Rechnung wurde an uns als Vermieter gestellt.

          Wir haben die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt.
          In Zeile 13 wurden die Umlagen abzüglich der Rückzahlung eingetragen.
          Durch den Rauchmelder hat sich die Rückzahlung verringert, und damit unsere Einnahmen erhöht.

          Jetzt müsste ich die Ausgaben für die Rauchmelderrechnung doch auch wieder irgendwo angeben, oder?
          Ich hätte das am ehesten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerker, aber das ist ja außerhalb der Anlage V

          Weiß da jemand weiter?

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            #6
            Ich hätte das am ehesten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerker, aber das ist ja außerhalb der Anlage V
            Nein, bei einem vermieteten Objekt erfasst man das unter sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand in Zeile 40 der Anlage V.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              1) Vielen Dank für die Info!
              In Zeile 40 Erhaltungsaufwand sind aber nur die Arbeits/Fahrtkosten einzutragen, Materialkosten beachtet der Fiskus nicht, ist das richtig?


              2) Verwaltergebühren von der Hausverwaltung sind unter Zeile 49 einzutragen, stimmt das?


              3) Die Abrechnung zu den nicht umlagefähigen Kosten (Verwaltung und lfd. Unterhalt/Reparaturen) sowie die Instandhaltungsrücklage ergab eine Nachzahlung von 511€. Wo kann man dies eintragen?

              4) Es liegt eine Bescheinigung der nach $35 EStG begünstigten Aufwendungen am Wohngeld vor, die für handwerkliche Tätigkeiten mehrere hundert Euro ausweist. Sind diese dann vermutlich auch unter den Erhaltungsaufwänden in Zeile 40 einzutragen?

              Danke!

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                #8
                In Zeile 40 Erhaltungsaufwand sind aber nur die Arbeits/Fahrtkosten einzutragen, Materialkosten beachtet der Fiskus nicht, ist das richtig?
                Nein, das ist falsch. Bei einem vermieteten Objekt sind alle Kosten als Werbungskosten abziehbar, auch die Materialausgaben.

                Zeile 49 für Verwaltungskosten sollte passen. die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr.

                Die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage darf nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, die musst du herausrechnen.

                Die Bescheinigung nach § 35a Ist für deine Mieter gedacht, nicht für dich. Du musst deinen Kostenanteil an Dienstleistungen sowie Handwerkerkosten

                einschließlich Materialkosten geltend machen, gleich, ob die Kosten nun umlegbar sind oder nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Eigentlich geht manches hier schon in Richtung Steuerberatung,
                  die ja in diesem Forum und auch sonst nicht erlaubt ist.

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