Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuervoranmeldung aus dem dritten Kalendervierteljahr 2021 berichtigen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuervoranmeldung aus dem dritten Kalendervierteljahr 2021 berichtigen

    Guten Tag,
    ich bin Selbständig und muss Umsatzsteuer angeben. Ich habe festgestellt das ich im dritten Kalendervierteljahr 2021 vergessen habe die Umsatzsteuer
    von zwei Rechnungen anzugeben, die ich an das Finanzamt abführen muss. Und davor habe ich nur die Vorsteuer angegeben.
    Aber die Vorsteuer habe ich bereits überwiesen bekommen.

    1. Wie kann ich jetzt die Umsatzsteuer nachträglich so berichtigen so das auch die Vorsteuer so berücksichtigt wird, das man sieht das sie schon überwiesen wurde?

    2. Gibt es ein Feld wo ich die bereits erhaltene Vorsteuer (bei Berichtigung) irgendwo eintragen kann? Gibt es eine Lösung?
    Sonst weiss ich echt nicht wie ich die Umsatzsteuer so berichtigen soll, das die Finanzbeamten alles nachvollziehen können.

    #2
    Du gibst für den entsprechenden Zeitraum einfach eine berichtigte (= korrekte) Voranmeldung ab und trägst an entsprechender Stelle die "1" für "berichtigte Voranmeldung" ein, fertig. Was Du gezahlt / erstattet bekommen hast, weiß das Finanzamt selbst, weswegen das nicht abgefragt wird.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo Steuerforscher,
      du machst alle Angaben komplett zu Umsätzen und Vorsteuer wie sie korrekt sind und schickst das als Berichtigung gekennzeichnet weg.
      Dann wird die Erklärung verarbeitet und damit die erste Anmeldung hinfällig.
      Was du noch bezahlen musst weißt du ja und falls du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, brauchst du dich darum nicht zu kümmern.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Hallo an euch alle, ich habe jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung vom 3. Kalendervierteljahr 2021 berichtigt. Natürlich zeigt er die falschen Werte an und das ich noch Vorsteuer vom Finanzamt bekomme. In der Notiz habe ich den Sachverhalt mit folgenden Worten kurz beschrieben: Ich muss noch 133,19 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt überweisen. Die Vorsteuer habe ich bereits erhalten. Eine Differenz an mich auszuzahlen ist nicht nötig.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Steuerforscher Beitrag anzeigen
          In der Notiz habe ich den Sachverhalt ... kurz beschrieben
          Ist ok. Dem Bearbeiter hast Du damit ein bisschen Arbeit beschert. Ohne die Notiz wäre die Voranmeldung wahrscheinlich vollautomatisch durchgelaufen. Jetzt landet sie auf dem Schreibtisch des Bearbeiters.

          Kommentar


            #6
            Das Finanzamt hatte sich bei mir gemeldet. Ich habe die Umsatzsteuervoranmeldung falsch gemacht und wahrscheinlich auch alle anderen seit 2020,
            Ich muss wissen in welche Zeilen ich folgende Dinge eingeben muss aber ich komme nicht weiter, weil sich die Zeilenfolge scheinbar verändert hat.
            Mich verwirrt das Wort innergemeinschaftlich, dachte immer das damit Deutschland gemeint sei.

            1. Ich muss wissen in welcher Zeile ich genau die Umsatzsteuer (7%/16%/19% für mich Vorsteuer) alle Einkäufe zu Arbeits-/Betriebsmitteln
            wie Stifte, Notizblock, Headset, Monitor eintrage, die ich in Deutschland gekauft habe.
            (Die Zeile 56 ist hier nicht richtig. Was sind hier die richtigen Zeilen)

            2. In welcher Zeile trage ich die Vorsteuer von anderen Unternehmern ein, die mir in Deutschland eine Leistung erbracht haben und
            mir Umsatzsteuer (für mich Vorsteuer) in Rechnung gestellt haben.
            (Die Zeile 55 ist nicht richtig und das mache ich immer falsch.)

            Ich freue mich, wenn mir jemand ausführlich helfen kann. Das zieht sich bei mir schon sehr lange.
            Zuletzt geändert von Steuerforscher; 29.03.2022, 03:29.

            Kommentar


              #7
              Für ausführliche Hilfe gibt es einen eigenn Berufsstand: Steuerberater
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern werden bei Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern eingetragen. Egal ob Erwerb oder in Anspruch genommene Leistung oder 7 % oder 19 % oder 16 %. Im Formular für 2020 ist das Zeile 53, 2022 Zeile 55. Immer ist das Kennzahl 66.

                Kommentar

                Lädt...
                X