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    Einkommensersatzleistungen

    Hallo Forum,
    Mache dieses Jahr zum ersten Mal mit Elster meine Steuer und steige leider nicht so richtig durch.
    Hatte 2021 leider nicht allzuviel Glück auf meiner Seite. War lange Zeit krank und in Folge dessen auch arbeitslos. Nun muss ich Angaben zur Einkommensersatzleistung machen. Habe alle Unterlagen hier, jedoch fehlt mir dort das "Hilfezeichen". Man kann auswählen welche Ersatzleistung man bekommen hat und den Betrag. Aber ich weis nicht was genau verlangt wird. Krankengeld pro Monat oder alle Monate zusammen? Mit dem Arbeitslosengeld das Gleiche. In der unteren Spalte steht dann nur "Gesamtbetrag" . Wäre wirklich dankbar für eine Erklärung

    #2
    Zitat von MelKo Beitrag anzeigen
    Hallo Forum,
    Mache dieses Jahr zum ersten Mal mit Elster meine Steuer und steige leider nicht so richtig durch.
    Hatte 2021 leider nicht allzuviel Glück auf meiner Seite. War lange Zeit krank und in Folge dessen auch arbeitslos. Nun muss ich Angaben zur Einkommensersatzleistung machen. Habe alle Unterlagen hier, jedoch fehlt mir dort das "Hilfezeichen". Man kann auswählen welche Ersatzleistung man bekommen hat und den Betrag. Aber ich weis nicht was genau verlangt wird. Krankengeld pro Monat oder alle Monate zusammen? Mit dem Arbeitslosengeld das Gleiche. In der unteren Spalte steht dann nur "Gesamtbetrag" . Wäre wirklich dankbar für eine Erklärung
    Hallo,

    Womit erstellst du die Erklärung?
    Du postest unter Elsterformular, damit kannst du keine Erklärung erstellen.
    und schreibst von Elster.
    Elster ist die Abkürzung für ELektronischeSTeuerERklärung
    KG und AG wird immer für das ganze Jahr eingetragen.
    Du machst schließlich eine Einkommensteuererklärung auch für das ganze Jahr und nicht für einen einzelnen Monat
    Falls du mit Mein Elster arbeitest, kannst du den Bescheinigungsabruf nutzen.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich verschiebe gleich mal zu "Mein Elster", denn damit bist Du unterwegs, nicht mit "Elsterformular", der Windows-Software für Zeiträume bis 2019.

      Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, deswegen auch Einkommensteuererklärung 2021 und nicht Einkommensteuererklärung Mai 2021. Deswegen werden auch nur Jahresbeträge abgefragt in der ganzen Steuererklärung, also die Beträge, die Du im Jahr 2021 erhalten hast und nicht im Mai 2021.

      Nutze doch die Funktion des elektronischen Datenabrufs, dann hast Du die Jahresbeträge automatisch drinnen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        na vielen dank. sehr freundliches Forum hier....

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          #5
          Nutze doch die Funktion des elektronischen Datenabrufs, dann hast Du die Jahresbeträge automatisch drinnen.
          Wobei die Bescheinigungen so früh im Jahr nur selten bereits abrufbar sind. Die Datenübermittler müssen erst bis Ende Februar übermitteln.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Jep Charlie24, stimmt natürlich, d.h. im Grundsatz liegen FIGUL und ich richtig, bringt Dir aber -wahrscheinlich- im Moment noch nichts.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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