Sorry ich muss nochmal eine Verständnisfrage stellen. Sowohl bei mir als auch bei meiner Frau und unserem Kind hat der Freistellungsauftrag ausgereicht und wir haben keine Kapitalertragssteuer zahlen müssen. Ist es zu einfach gedacht das man dann auch keine Anlage Kap ausfüllen muss?
Bei unserem steht in der Jahressteuerübersicht von Union zB das bei ihm für den Betrag xy der Sparerpauschbetrag verwendet wurde. Das verunsichert mich, aber soweit ich das verstehe heißt das ja nur das der Freistellungsauftrag genutzt wurde. Also muss ich das in der Erklärung nichts angeben, richtig?
Bei unserem steht in der Jahressteuerübersicht von Union zB das bei ihm für den Betrag xy der Sparerpauschbetrag verwendet wurde. Das verunsichert mich, aber soweit ich das verstehe heißt das ja nur das der Freistellungsauftrag genutzt wurde. Also muss ich das in der Erklärung nichts angeben, richtig?
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