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Anlage Kap

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    Anlage Kap

    Sorry ich muss nochmal eine Verständnisfrage stellen. Sowohl bei mir als auch bei meiner Frau und unserem Kind hat der Freistellungsauftrag ausgereicht und wir haben keine Kapitalertragssteuer zahlen müssen. Ist es zu einfach gedacht das man dann auch keine Anlage Kap ausfüllen muss?
    Bei unserem steht in der Jahressteuerübersicht von Union zB das bei ihm für den Betrag xy der Sparerpauschbetrag verwendet wurde. Das verunsichert mich, aber soweit ich das verstehe heißt das ja nur das der Freistellungsauftrag genutzt wurde. Also muss ich das in der Erklärung nichts angeben, richtig?

    #2
    Hallo,

    Du brauchst nichts zu machen.
    Dafür ist der Freistellungsauftrag auch gedacht.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Wenn man nur bei inländischen Banken Kapitalerträge erzielt hat und die Freistellungsaufträge passend so verteilt hat, dass keine Kapitalertragsteuer

      einbehalten wurde, entfällt die Anlage KAP in jedem Fall. Sie ist aber auch entbehrlich, wenn man den Sparer-Pauschbetrag vollständig ausgeschöpft

      hat und Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, es sei denn, das zu versteuernde Einkommen wäre deutlich unterdurchschnittlich, so dass eventuell die

      Günstigerprüfung greifen könnte. In der Praxis wird die Anlage KAP m. E. nach wie vor viel häufiger eingereicht als eigentlich notwendig.

      https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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