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DBA Holland

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    DBA Holland

    Hallo zusammen,
    Ich mache die Steuererklärung auch für meinen Mann und bin etwas überfordert.
    Er arbeitet in Vollzeit als Angestellte in Holland. Er zahlt dort Lohnsteuer.
    Wo muss ich sein Einkommen eintragen?
    Ist er dann nur in Holland steuerpflichtig und in Deutschland nicht?
    Danke im voraus für die Hilfe.

    #2
    Das sagt Dir Euer steuerlicher Berater, das hat mit Elster jetzt nichts zu tun. Ich kann Dir zwar sagen, dass es die Anlage N und die Anlage N-AUS gibt. Das hilft Dir aber nichts, solange Du mit Deinem steuerlichen Berater nicht das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden prüfst, woraus sich dann ergibt, welches Land wo und inwieweit das Besteuerungsrecht hat.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke für die Antwort.
      Das holländische Finanzamt sagt, er ist ausschließlich in Holland steuerpflichtig.

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        #4
        Zitat von Krisztiger Beitrag anzeigen
        Ich mache die Steuererklärung auch für meinen Mann und bin etwas überfordert. Er arbeitet in Vollzeit als Angestellte in Holland. Er zahlt dort Lohnsteuer. Wo muss ich sein Einkommen eintragen? Ist er dann nur in Holland steuerpflichtig und in Deutschland nicht?
        Um Deine Frage beantworten zu können, musst Du ein paar Dinge klären, und zwar:
        1. Ist Dein Mann der Alleinverdiener, oder hast Du auch ein Einkommen?
        2. Wenn Dein Mann der Alleinverdiener ist, dann muss geprüft werden, ob er in NL als binnenlands belastingsplichtig (inländisch steuerpflichtig) eingestuft wird. Das ist normalerweise der Fall, wenn in einem Land, in diesem Fall in NL, 90 % der globalen Gesamteinkünfte erzielt werden. Wenn Du aber auch ein Einkommen hast und Ihr Beiden zusammen veranlagt werdet, dann wird es wohl so sein, dass Dein Mann nicht so eingestuft wird.
        3. Außerdem ist noch zu prüfen, ob Dein Mann beim belastingdienst in NL eine Freistellung beantragt und erhalten hat. Dann müsste er zwar auch eine Steuererklärung in NL ausfertigen, die Steuern werden aber dann in DE berechnet.
        4. Für die Steuererklärung in DE musst Du in der Tat eine Anlage N ausfertigen sowie eine Anlage N-AUS (NICHT Anlage AUS, die ist für andere Zwecke).
        5. Ich gehe davon aus, dass Dein Mann in NL als normaler Arbeitnehmer tätig ist, oder ist er von einem Unternehmen aus einem anderen Land nach NL entsandt worden (detachering)?
        6. Es gibt beim belastingdienst in Heerlen (NL) ein sogenanntes "Belasting Telefoon Buitenland", sh. hier: https://www.belastingdienst.nl/wps/w...oon-buitenland, dort einfach mal anrufen, die sprechen auch Deutsch und kennen sich meist ganz gut aus.

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          #5
          Vor allem sind im Rahmen der Prüfung des DBA Niederlande noch ein paar Fragen zu klären um auf das richtige Ergebnis zu kommen:

          - wo ist der Familienwohnsitz
          - wo wohnt dein Mann unter der Woche während der Arbeit
          - wo wird die Arbeit körperlich ausgeübt
          - wo hat der Arbeitgeber seinen Sitz
          - an wie vielen Tagen imJahr bzw 12 Monatszeitraum war dein Mann in den Niederlanden
          - welchen Beruf übt dein Mann aus

          Alles in allem Fragen di du/ihr mit eurem Steuerberater klären müsst.

          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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