Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

    Hallo,

    ich mache gerade die Steuer meiner Mutter und habe da eine kleine Frage.

    Bei
    "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen" habe ich "Ja" gewählt,

    nun mache ich seit September 21 eine Zweitausbildung und bin bei

    "Falls Zeile 20 mit Ja beantwortet wurde: Das Kind war erwerbstätig (kein Ausbildungsdienstverhältnis)" nicht sicher, ob ich Ja oder Nein angeben muss.

    Gerade das "(kein Ausbildungsdienstverhältnis)" verwirrt mich. Heißt dass die Ausbildung da nicht zählt oder eben schon?

    MfG


    #2
    Zitat von Andaaa Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich mache gerade die Steuer meiner Mutter und habe da eine kleine Frage.

    Bei
    "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen" habe ich "Ja" gewählt,

    nun mache ich seit September 21 eine Zweitausbildung und bin bei

    "Falls Zeile 20 mit Ja beantwortet wurde: Das Kind war erwerbstätig (kein Ausbildungsdienstverhältnis)" nicht sicher, ob ich Ja oder Nein angeben muss.

    Gerade das "(kein Ausbildungsdienstverhältnis)" verwirrt mich. Heißt dass die Ausbildung da nicht zählt oder eben schon?

    MfG
    Hallo,

    deine Frage verstehe ich nicht.
    Die Erläuterung ist doch eindeutig.
    Bei einem weiteren Ausbildungsverhältnis muss die Antwort - NEIN- heissen
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Es gibt einen recht ausführlichen Hilfetext zum Thema Angaben zur Erwerbstätigkeit volljähriger Kinder, den man ruhig lesen darf.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

        Hallo,

        deine Frage verstehe ich nicht.
        Die Erläuterung ist doch eindeutig.
        Bei einem weiteren Ausbildungsverhältnis muss die Antwort - NEIN- heissen
        Danke. Hatte ich auch schon so ausgefüllt, wollte nur sichern gehen

        Kommentar


          #5
          Da muss meine Neugier schon sehr groß sein, dass ich so ein gepostetes Video angucke. Ich vermute ja fast dass der Tipp mit der Elster-Hilfe nicht akzeptiert werden soll.

          Wenn man die Marmelade im Kühlschrank nicht finden kann, dann darf man schonmal fragen. Rausnehmen und aufs Brot schmieren kann man sie dann aber selber, wenn man einen entsprechenden Hinweis bekommen hat.

          Kommentar


            #6
            Da muss meine Neugier schon sehr groß sein, dass ich so ein gepostetes Video angucke
            So neugierig bin ich sicher nicht. Warum die Leute die Hilfetexte nicht lesen, weiß ich nicht. Im konkreten Fall ist der Text aber recht ausführlich

            und nach meiner Einschätzung auch durchaus verständlich formuliert, was ja nicht immer der Fall ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X