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Anlage N (Homeoffice Pauschale)

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    Anlage N (Homeoffice Pauschale)

    Guten Tag,

    wann sind die Aufwendungen für ein (12) häusliches Arbeitszimmer zulässig und wann ist die (14) Homeoffice Pauschale anwendbar? Ich hätte lieber 1250 als 600 abgesetzt (meine Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer sind über 1250).

    (12) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Arbeitnehmers bildet. In Fällen, in denen Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 Euro jährlich abziehbar.

    (14) Für jeden Kalendertag, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt haben, können Sie im folgenden Eingabefeld einen Betrag von 5 Euro als Werbungskosten angeben (Homeoffice-Pauschale).
    Der Abzug ist auf höchstens 600 Euro im Jahr beschränkt. Ein häusliches Arbeitszimmer ist für die Berücksichtigung dieser Pauschale nicht erforderlich.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Yulia

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, deshalb nur ganz kurz:

    An ein häusliches Arbeitszimmer werden strenge Anforderungen gestellt, wie z. B. ein abgeschlossener Raum und eine ganz überwiegende

    berufliche Nutzung (mindestens 90 %), für die Homeoffice-Pauschale reicht es hingegen, zuhause zu arbeiten.

    https://www.steuertipps.de/beruf-job...lich-absetzbar
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Darf ich Entfernungspauschale und auch Homeoffice Pauschale für 2020 absetzen? ich hatte Monatskarte bis Ende 2020 nicht stornieren können (700Euro pro Jahr), da es ständig um Rückkehr zur Büro ging, die nie geschah. Tatsächlich habe ich 12 Monaten in Homeoffice gearbeitet.

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        #4
        Auch bei dieser Frage geht es um Steuerrecht. Hier im Forum geht es um die elektronische Steuererklärung, Elster.

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          #5
          Die Entfernungspauschale darf nicht für Tage angesetzt werden, an den die HO Pauschale geltend gemacht wird.
          Die tatsächlcihen Aufwendungen für eine Jahreskarte m. w. hingegen schon.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Ich persönlich halte mich bei meiner Steuererklärung an die Infos aus diesem Link:
            https://www.steuergo.de/blog/homeoff...pnv-abziehbar/

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