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Unterschiedliche Altersvorsorgeaufwendungen erklärte Daten und Bescheid-Daten

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    Unterschiedliche Altersvorsorgeaufwendungen erklärte Daten und Bescheid-Daten

    Liebes Forum,

    in der Steuerberechnung 2020 von Mein Elster online erhalte ich eine Erstattung. In den Bescheid-Daten vom Finanzamt nun eine Nachzahlung in etwa gleicher Höhe. Nach Rückfrage beim zuständigen Finanzamt hieß es, dass dafür evtl. ein falscher Eintrag in Zeile 11, Feld 307, Anlage Vorsorgeaufwendungen, verantwortlich ist, der die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen beeinflusst. Dass evtl. statt Ja eben Nein meinerseits angekreuzt wurde. Nur gibt es dieses Feld in der Webanwendung gar nicht. Nach Zeile 10 und Punkt 306 ist Schluss und in Zeile 11 kann man nur die übermittelten Beträge der Lohnsteuerbescheinigung eintragen. erst bei Zeile 51 kann man Angaben zu weiteren Vorsorgeaufwendungen machen und dort aber nur ein NEIN oder keine Angaben auswählen. Im Bescheid ist die Summe der Altersvorsorgeaufwendungen um 3000 Euro niedriger, was letztlich zu der Nachzahlung führt. Ich bin alles durchgegangen, das sind in der Anlage Vorsorgeaufwendungen fast nur Positionen, die ich aus dem Lohnsteuerbescheid übertrage, hier ist kein Fehler passiert. Wo liegt der Fehler? Ich würde mich gerne auf die Steuerberechnung von Mein Elster online verlassen können, da jetzt bald schon die neue Erklärung ansteht. Danke für euer Feedback. Michael

    #2
    Was sagt denn der elektronische Vergleich der Bescheiddaten mit Deinen Steuererklärungsdaten ? Da siehst Du doch genau die Abweichung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hi Picard777,
      entschuldige bitte die formellen und inhaltlichen Fehler in der Anfrage. Bin heute das erste Mal in diesem Forum. Werde das zukünftig natürlich berücksichtigen.

      Den Unterschied im Vergleich der Bescheiddaten und den erklärten Daten sehe ich. Da ist eben die Summe der Altersvorsorgeaufwendungen bei den Bescheiddaten um 3000,- Euro höher, ich kann aber nicht sehen wie es zu dieser Differenz kommt. Es geht um die Webanwendung und die Est-Erklärung 2020.

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        #4
        Sorry, ich meinte natürlich um 3.000 Euro niedriger in den Bescheiddaten

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          #5
          ... erst bei Zeile 51 kann man Angaben zu weiteren Vorsorgeaufwendungen machen und dort aber nur ein NEIN oder keine Angaben auswählen.
          Was hattest du denn ausgewählt ? Nein darf man in Zeile 51 nur auswählen, wenn man seine Beiträge zur KV komplett selbst zahlt.

          Früher musste man die Angaben hierzu in Zeile 11 machen, das ist wohl beim Finanzamt im Kopf irrtümlich immer noch so gespeichert

          Mit Altersvorsorgeaufwendungen hat das aber nichts zu tun. Eine Abweichung von 3.000 € hat m. E. einen anderen Grund.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            In Zeile 51 habe ich "Keine Angaben" gemacht, also kein "NEIN". Wie gesagt, die Angaben zu den Altersvorsorgeaufwendungen habe ich einfach aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen, hier kann ich wohl keine Fehler gemacht haben, deswegen wundert mich ja der große Unterschied in der Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen im Berechnungsvergleich.

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              #7
              hier kann ich wohl keine Fehler gemacht haben,
              Wer weiß ? Starte einfach eine neue Erklärung für 2020 und übernimm die für 2020 übermittelten Daten in den neuen Entwurf.

              Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung muss der Arbeitnehmeranteil in Zeile 4 der Anlage Vorsorgeaufwand stehen, der gleich hohe Arbeitgeberanteil in Zeile 9.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                eizo03
                Hast du zufällig deine Altersvorsorgebeiträge gem. Lohnbescheinigung auch in Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?

                Was hat denn das Finanzamt im Bescheid erläutert?
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von eizo03 Beitrag anzeigen
                  erst bei Zeile 51 kann man Angaben zu weiteren Vorsorgeaufwendungen machen und dort aber nur ein NEIN oder keine Angaben auswählen. Im Bescheid ist die Summe der Altersvorsorgeaufwendungen um 3000 Euro niedriger, was letztlich zu der Nachzahlung führt.
                  Das ist das, was früher mal Zeile 11 und noch früher Zeile 10 war (und es damals noch Ja/Nein statt kA/Nein war), und offensichtlich das, was der Mensch vom FA mein. Insofern wäre es wirklich herzallerliebst, wenn du mitteilen würdest, was dort angegeben war, und warum.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen
                    Insofern wäre es wirklich herzallerliebst, wenn du mitteilen würdest, was dort angegeben war.
                    Das hatte ich auch vermisst. Aber er hat es inzwischen nachgeliefert:

                    Zitat von eizo03 Beitrag anzeigen
                    In Zeile 51 habe ich "Keine Angaben" gemacht, also kein "NEIN"

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                      Das hatte ich auch vermisst. Aber er hat es inzwischen nachgeliefert:
                      Ah, danke, übersehen.

                      Dann wären meine Ansatzpunkte: Sind die Abweichungen bei Rente/Rürup oder KV/PV?

                      Falls ersteres: AG-Anteil korrekt angegeben? Gab es freiwillige Zahlungen in die RV (diese werden nicht elektronisch übermittelt, da tut sich manches FA etwas schwer mit)? Wurde ein evtl. Rürupvertrag berücksichtigt (d.h. fand die elektronische Übermittlung durch den Anbieter statt)?

                      Falls letzteres: Bei der Summe gucken, ob bei freiwilliger/privater KV der AG-Zuschuss erfasst wurde. Für nicht angegebene Erstattungen wg. Wohlverhalten/Nichtrauchen/Gewicht wäre die Differenz zu groß.
                      Zuletzt geändert von multi; 17.01.2022, 18:39.

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                        #12
                        Auch die freiwilligen Zahlungen in die KV und PV werden elektronisch übermittelt, nicht aber die freiwilligen Zahlungen in die RV.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Im Bescheid steht noch folgendes dazu: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).

                          Das verstehe ich leider nicht.

                          Wobei ich keine großen weiteren Vorsorgeaufwendungen angegeben habe, lediglich die Haftpflicht und Risiko-Leben. Ich habe alle Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung überprüft und nochmals rechnen lassen, es kommt immer wieder eine Erstattung raus am Ende.

                          In Zeile 5 habe ich übrigens nichts angegeben.

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                            #14
                            Hallo,

                            man könnte meinen, du hast deine Beiträge zur RV doppelt erfasst.
                            Haftpflicht und Risiko-Leben fallen unter den Tisch.
                            Warum hast du die 2 Versicherungen überhaupt angegeben?
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Wobei ich keine großen weiteren Vorsorgeaufwendungen angegeben habe, lediglich die Haftpflicht und Risiko-Leben.
                              Wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung die Höchstbeiträge von 1.900,00 bzw. 3.800,00 (bei Zusammenveranlagung) übersteigen,

                              wirken sich diese zusätzlichen Versicherungsbeiträge steuerlich überhaupt nicht mehr aus. Das soll der Hinweis des Finanzamts aussagen.

                              Eine Abweichung von 3.000,00 € ist damit aber nicht zu erklären, noch dazu, als du ja die Zeile 51 richtigerweise auf keine Angabe belassen hast
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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