Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge Anlage N Zeile 11

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  • rakra
    Neuer Benutzer
    • 17.01.2022
    • 3

    #1

    Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge Anlage N Zeile 11

    In Zeile 11 der Anlage N sind einzutragen "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten)". In meiner Lohnsteuerbescheinigung betrifft die Zeile 6 die *Einbehaltene Kirchensteuer".
    Allerdings betrifft die Zeile 9 "Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehhrere Jahre".
    Ist das ("Zeile 6") jetzt ein Fehler in Mein Elster oder verstehe ich da was nicht.
    Vielen Dank für eventuelle Hilfe! :-)
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Zeile 6 der Anlage N befindet sich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, sondern auf Seite 2 der Anlage N.

    Kommentar

    • rakra
      Neuer Benutzer
      • 17.01.2022
      • 3

      #3
      Oh, das ging ja schnell! Vielen Dank! Verstehe ich richtig, dass Versorgungsbezüge dann a priori steuerbegünstigt sind? Tenn Zeile 6 betrifft ja die "Summe Bruttoarbeitslohn".

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Verstehe ich richtig, dass Versorgungsbezüge dann a priori steuerbegünstigt sind?
        Laufende Versorgungsbezüge sind insoweit steuerbegünstigt, als dafür (noch) ein Versorgungsfreibetrag und ein Zuschlag zum Verorgungsfreibetrag

        gewährt werden. Versorgungsbezüge für mehrere Jahre profitieren darüber hinaus von der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG.

        Was die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung und die Zeilennummern der Anlage N angeht, unterscheiden die sich schon immer.

        Fast alle Steuerprogramme bieten deshalb eine Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung an, so dass man die Lohnsteuerbescheinigung

        nur abtippen muss und mit der unterschiedlichen Nummerierung nicht durcheinander kommt. Bei Mein ELSTER fehlt dieses Feature bisher.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • rakra
          Neuer Benutzer
          • 17.01.2022
          • 3

          #5
          Vielen Dank Charlie! Jetzt weiß ich Bescheid (Daumen hoch)!

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Jetzt weiß ich Bescheid (Daumen hoch)!
            Um das zum Ausdruck zu bringen, kann man hier sogar Beiträge liken, man muss aber nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Stimmt. Und normalerweise fällt es auch kaum auf, wenn das jemand gemacht hat

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #8
                Und normalerweise fällt es auch kaum auf, wenn das jemand gemacht hat
                Likes werden hier ziemlich selten vergeben. Das kann natürlich auch mit der eher spröden Materie zu tun haben, um die es hier im Forum geht
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Das ist wahrscheinlich ein Grund.

                  Außerdem gibt es die Möglichkeit erst seit dem Umzug des Forums - der jetzt zugegebenermaßen auch schon wieder eine Weile her ist. Und der Button sowie der Zähler sind total unauffällig.

                  Kommentar

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