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Finanzamt will Anlage UR ausgefüllt für 2020 - Dokument nicht auffindbar

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    Finanzamt will Anlage UR ausgefüllt für 2020 - Dokument nicht auffindbar

    Hallo zusammen,

    wir sind gerade bei der Umsatzsteuererklärung für 2020. Wir mussten schon 2 Änderungen vornehmen. jetzt will dieser, da wir in 2020 im Ausland ( Niederlande) Ware eingekauft haben, die Anlage UR für 2020 ausgefüllt haben. Wir können diese aber in Elster nicht finden. Kann es sein das der gute Mann nicht auf dem neuesten Stand ist und es hier ganz woanders eingetragen werden muss? Bei unserer Eingabe hat Elster alle Daten übernommen, keinen Fehler angezeigt.

    Danke vorab für die Hilfe:-)

    #2
    Hallo W-Performance,
    die Anlage UR gab es auch schon 2019 nicht mehr als separate Anlage.
    Wenn ihr innergemeinschaftliche Erwerbe habt, trägst du das auf Seite 6 des Hauptvordruckes ein und die entsprechende Vorsteuer auf Seite 11.
    Das ist alles im Hauptvordruck integriert.

    Separat ist noch die Anlage UN (für im Ausland ansässige Unternehmer.

    Tschüß

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      #3
      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo W-Performance,
      die Anlage UR gab es auch schon 2019 nicht mehr als separate Anlage.
      Wenn ihr innergemeinschaftliche Erwerbe habt, trägst du das auf Seite 6 des Hauptvordruckes ein und die entsprechende Vorsteuer auf Seite 11.
      Das ist alles im Hauptvordruck integriert.

      Separat ist noch die Anlage UN (für im Ausland ansässige Unternehmer.

      Tschüß
      Da scheint der gute Mann nicht mehr auf dem neuesten Stand zu sein....unglaublich:-(..Vielen dank

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        #4
        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo W-Performance,
        die Anlage UR gab es auch schon 2019 nicht mehr als separate Anlage.
        Wenn ihr innergemeinschaftliche Erwerbe habt, trägst du das auf Seite 6 des Hauptvordruckes ein und die entsprechende Vorsteuer auf Seite 11.
        Das ist alles im Hauptvordruck integriert.

        Separat ist noch die Anlage UN (für im Ausland ansässige Unternehmer.

        Tschüß
        Wenn ich das richtig verstanden habe, muss dann bei Zeile 84-Ziffer 798 (zu anderen Steuersätzen - da es damals zu 16% waren) der Netto-betrag eingetragen werden. Steuern wurden bei denen von mir gekauften Artikeln nicht ausgewiesen, das heißt in Zeile 84 Ziffer 799 müsste 0 stehen oder?

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          #5
          Du kannst ja mal 16 % vom Rechnungsbetrag ausrechnen. Wenn da Null rauskommt, dann ist Deine Vermutung richtig.

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Du kannst ja mal 16 % vom Rechnungsbetrag ausrechnen. Wenn da Null rauskommt, dann ist Deine Vermutung richtig.
            Sorry aber mit der Antwort kann ich leider nicht allzu viel anfangen. Faktisch habe ich ja auf den Einkauf der Waren keine Umsatzsteuer gezahlt - kann also in der Erklärung auch keine Vorsteuer geltend machen? Auch bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird dieser Betrag nicht als Steuerlast berücksichtigt.

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              #7
              Ergänzend: Es waren 3507€ Netto als Gesamtsumme für Einkäufe aus dem Ausland. Keine Verkäufe ins Ausland.

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                #8
                Die Antwort hat doch holzgoe schon im Beitrag #2 gegeben:

                Wenn ihr innergemeinschaftliche Erwerbe habt, trägst du das auf Seite 6 des Hauptvordruckes ein und die entsprechende Vorsteuer auf Seite 11.
                Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen musst du die Steuer tragen. Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, kannst du Vorsteuer in gleicher Höhe

                geltend machen, so dass es für dich ein Nullsummenspiel ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Antwort hat doch holzgoe schon im Beitrag #2 gegeben:


                  Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen musst du die Steuer tragen. Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, kannst du Vorsteuer in gleicher Höhe

                  geltend machen, so dass es für dich ein Nullsummenspiel ist.
                  Zum Vorsteuerabzug bin ich berechtigt. Da ich den Fall des Wareneinkaufs im EU-Ausland bisher noch nicht hatte, frage ich ja nach.

                  Das heißt ergo:

                  Summe Netto: 3507€ / Vorsteuern (gezahlt): 0 Euro.

                  Ich kann ja schlecht Anspruch auf eine Vorsteuer stellen ( in diesem Fall 561,12€) die ich nicht gezahlt habe. Oder hab ich mich hier jetzt total verfahren?

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                    #10
                    Oder hab ich mich hier jetzt total verfahren?
                    Irgendwie schon! Wobei ich soeben auch fälschlich Lieferung statt Erwerb geschrieben hatte. Du trägst auf Seite 6 des Hauptvordrucks deinen Umsatz

                    von netto 3.507 € in die Zeile 84 bei Kennzahl 798 ein und die selbst berechnete Umsatzsteuer daneben unter Kennzahl 799. Auf Seite 11 erklärst du

                    in Zeile 123 unter Kennzahl 761 diesen Steuerbetrag dann als Vorsteuer. Damit ist es für dich ein Nullsummenspiel und das ist auch so gewollt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von W-Performance Beitrag anzeigen
                      Steuern wurden bei denen von mir gekauften Artikeln nicht ausgewiesen
                      Das wird ja dort auch nicht abgefragt. Wenn Du im Inland einkaufst, dann zahlst Du die Steuer an den Verkäufer, und machst dann ggf. Vorsteuern geltend. Wenn Du im Ausland einkaufst, dann berechnest Du die Steuer hier und zahlst sie ans Finanzamt, und machst außerdem ggf. Vorsteuern geltend.

                      Oder anders: trag mal zwei Zeilen drüber, Zeile 82, das gleiche zum Steuersatz von 19 %, eine 100 ein, dann siehst Du, dass die automatisch berechnete Steuer 19 beträgt!

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