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Nießbrauchsrecht ist Geldwerter Vorteil

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    Nießbrauchsrecht ist Geldwerter Vorteil

    Guten Tag,
    in das Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht ist bei dem Niesbraucher als Geldwerter Vorteil anzusehen und dementsprechend zu versteuern - so mein Kenntnisstand. Wenn das so ist, interessiert mich die Frage, in welchen Einkommensteuerteil (Vordruck und Zeile) ist dieser Geldwerte Vorteil anzugeben bzw. einzutragen?.
    Kann mir zu dieser Frage jemand eine Antwort geben?
    Vielen Dank und freundliche Grüße

    #2
    Welche steuerpflichtigen Einkünfte werden denn aus dem Nießbrauch erzielt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo charlie24,
      danke für die rasche Antwort. Beim Verkauf einer Immobilie wird bekanntlich der Kaufpreis einer Immobilie durch die Eintragung einer Mietrecht- oder Nießbrauchrechteintragung in das Grundbuch vermindert. Da im Falle eines unentgeltlichen Mietrecht- oder Nießbrauchsrechts keine Miete vom Niesbraucher fließt, entsteht für den nicht gezahlten Mietpreis ein Geldwerter Vorteil, so jedenfalls ist das mein Kenntnisstand. Dieser Geldwerte Vorteil ist steuerpflichtig und muß dem FA erklärt werden. In meinem Fall ist der Vorgang so geplant. Ich hoffe, dass ich das so richtig beschrieben habe.
      Nochmals Danke und freundliche Grüße

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        #4
        Die steuerrechtlichen Folgen eines Nießbrauchs gehen jetzt doch deutlich über den Rahmen dieses Forums hinaus, hier geht es um Fragen zur

        elektronischen Steuererklärung, Steuerberatung ist hier außerdem nicht erlaubt. Du kannst dich hier schlau machen: https://www.degiv.de/niessbrauch-steuern/

        Wenn dir das etwas zu juristisch formuliert ist, dann auch noch hier: https://www.rosepartner.de/niessbrau...s-wohnung.html

        und hier: https://www.finanztip.de/niessbrauch/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Im Falle eines Wohnrechtes entsteht kein geldwerter Vorteil.
          Das Nießbrauchsrechts mindert vielmehr den Wert der Immobilie und damit im Falle einer entgeltlichen Übertragung den Kaufpreis.

          Sofern die mit dem Nießbrauch belastete Wohnung/Haus fremdvermietet ist und dem Nießbraucher die Miete zusteht ist dies von ihm in der Anlage V zu erklären.


          Das was du ggf. noch in Erinnerung hast, war die Nutzungswertbesteuerung der selbst genutzten Wohnung im eigenen Haus und diese ist bereits 1986 ausgelaufen.

          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 20.01.2022, 11:11.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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