Guten Tag,
in das Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht ist bei dem Niesbraucher als Geldwerter Vorteil anzusehen und dementsprechend zu versteuern - so mein Kenntnisstand. Wenn das so ist, interessiert mich die Frage, in welchen Einkommensteuerteil (Vordruck und Zeile) ist dieser Geldwerte Vorteil anzugeben bzw. einzutragen?.
Kann mir zu dieser Frage jemand eine Antwort geben?
Vielen Dank und freundliche Grüße
in das Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht ist bei dem Niesbraucher als Geldwerter Vorteil anzusehen und dementsprechend zu versteuern - so mein Kenntnisstand. Wenn das so ist, interessiert mich die Frage, in welchen Einkommensteuerteil (Vordruck und Zeile) ist dieser Geldwerte Vorteil anzugeben bzw. einzutragen?.
Kann mir zu dieser Frage jemand eine Antwort geben?
Vielen Dank und freundliche Grüße
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