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Rückerstattung unrealistisch (Lohn 73k, Werbungskosten 10k, Rückerstattung nur 2,4k)

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    Rückerstattung unrealistisch (Lohn 73k, Werbungskosten 10k, Rückerstattung nur 2,4k)

    Hallo,

    ich habe über Elster online meine Steuererklärung erstellt. Die erwartete Rückerstattung scheint mir sehr unrealistisch. Folgende Fakten:

    - Bruttolohn: 73k
    - Werbungskosten: 10k (Zweitwohnung, Verpflegung, Pendeln, ...)

    Hier hätte ich ungefähr 5k Rückerstatung erwartet, heraus kommen aber nur 2.1k. Das klingt für mich nicht realistisch. Wie kann das sein?

    VG

    #2
    Hier hätte ich ungefähr 5k Rückerstatung erwartet, heraus kommen aber nur 2.1k. Das klingt für mich nicht realistisch. Wie kann das sein?
    5.000,00 € Erstattung sind schon deshalb unrealistisch, weil der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer nur 42% beträgt.

    Du musst außerdem berücksichtigen, dass beim Lohnsteuerabzug schon 1.000,00 € Werbungskosten berücksichtigt wurden.

    Die berechnete Steuererstattung kann natürlich trotzdem zu niedrig sein, aber das lässt sich ohne weitere Angaben nicht seriös

    abschätzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die 5000 € waren natürlich übertrieben, ich hatte exakt 4200 € - wie von Ihnen erwähnt - erwartet.

      Ich bin kein Steuerexperte, aber die Rückerstattung funktioniert meines Wissens nach so, dass alle Ausgaben die bezüglich der Arbeit anfallen, mein Einkommen senken und ich somit weniger Steuern zahlen muss als automatisch abgebucht werden. Ich hatte 73k Verdient und 10k Werbungskosten sind angefallent. Diese 10k fallen allesamt in den Spitzensteuersatz von 42%. Also hab ich 42% von 10k Werbungskosten zu viel gezahlt, also 4200 €. Diese müssten mir erstattet werden. Oder habe ich einen Denkfehler? Ich habe einen Screenshot der Abrechnung angehangen.

      Falls hier kein offensichtlicher Fehler zu erkennen ist überlege ich, einen Steuerberater aufzusuchen.

      Danke und VGvorlaeufigeSteuererklaerung.PNG

      Kommentar


        #4
        Meiner Meinung nach sind die von dir angegebenen Beiträge zur Krankenversicherung zu niedrig. Wie bist du denn krankenversichert ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von etaks90 Beitrag anzeigen
          Also hab ich 42% von 10k Werbungskosten zu viel gezahlt, also 4200 €. Diese müssten mir erstattet werden
          Charlie hat's ja schon gesagt: beim Lohnsteuerabzug wurden bereits 1.000 Euro an Werbungskosten berücksichtigt. Sind wir also schon auf 42 % von 9.000 runter ...

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            #6
            Hey Charlie, stimmt, das fällt extrem niedrig aus. Allgemein gibt es eine große Diskrepanz zwischen meinem Entgeldnachweis für 2021 und dem Lohnsteuerbescheid.

            Beispielsweise habe ich lauf Entgeldnachweis insgesamt ca. 4300€ Krankenversicherung (gesetzlich) gezahlt. Laut Lohnsteuerbescheid nur 2727€. Bei der Pflegeversicherung passt es auch nicht. Ist das ein Fehler oder verknüpfe ich da Dinge die nicht zusammen gehören? Für mich sieht es gerade so aus dass der Lohnsteuerbescheid falsch ist.

            Finaler Entgeldnachweis 2021:

            egnw2021.PNG

            Lohnsteuerbescheid 2021:
            lstb2021.PNG

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              #7
              So wie ich das auf den ersten Blick sehe, gibt es da in jedem Fall zumindest eine Ungereimtheit.

              Du bist freiwillig in der GKV versichert. Wenn du ein sog. Firmenzahler bist, d. h., wenn der AG die Krankenversicherungsbeiträge abführt,

              muss unter Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung der Gesamtbeitrag KV bescheinigt werden, nicht nur der AN-Anteil ! Davon wird dann

              dann der steuerfreie AG-Zuschuss unter Nummer 24a in der Anlage Vorsorgeaufwand abgezogen. Das gleiche Verfahren gilt bei den Beiträgen zur

              Pflegeversicherung. Das ist in den BMF-Schreiben zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eindeutig so geregelt (siehe Seite 9 unten):

              https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3

              Ein Gesamtbeitrag von 2.727,05 € kann eigentlich nicht stimmen, der ist viel zu niedrig
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Im Nachhinein ist mir noch aufgefallen, dass die steuerfreien AG-Zuschüsse unter Nummer 24a und 24c der Lohnsteuerbescheinigung

                mit einem Minuszeichen ausgewiesen werden. Auch das kommt mir komisch vor. Ist das wirklich der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021 ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hey Charlie, vielen Dank. Ich werde am Montag definitiv mal in die Personalabteilung gehen und das klären. Nach kurzem googlen findet man auch schnell, dass das nicht das erste Mal ist das hier Probleme auftreten:

                  https://www.handelsblatt.com/finanze...hpT4WdrKuE-ap6

                  "Betroffen sind vor allem die, die trotz ihres hohen Einkommens freiwillig in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen.
                  Im Kern geht es um lediglich drei Felder in der Lohnsteuerbescheinigung, die Zeilen 24 bis 26."

                  Wir sind hier etwas ganz großem auf dr Spur, danke für die Hilfe xD

                  Kommentar


                    #10
                    Der Handelsblattartikel ist allerdings elf Jahre alt, aber manche Fehler - gerade bei seltenen Konstellationen - halten sich ja lange.

                    Kommentar


                      #11
                      ... gerade bei seltenen Konstellationen - halten sich ja lange.
                      Eigentlich sind das keine seltenen Konstellationen. Bruttoarbeitslöhne oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung

                      beziehen viele besserverdienende Arbeitnehmer. Die auf dem Markt angebotenen Lohnabrechnungsprogramme sollten damit umgehen können.

                      Ich werde am Montag definitiv mal in die Personalabteilung gehen und das klären.
                      Druck dir das von mir verlinkte BMF-Schreiben aus und nimm es mit. Lohnbuchhalter sind manchmal etwas schwer zu überzeugen.

                      Da die Finanzämter die elektronisch übermittelten Daten nicht auf Schlüssigkeit prüfen, ist es wichtig, dass fehlerhafte Daten vom AG korrigiert werden
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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