Anlage V

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  • Yulia Kitasheva
    Neuer Benutzer
    • 24.09.2020
    • 10

    #1

    Anlage V

    Hallo zusammen,

    wo soll man die Anschaffungskosten für die Möbel für möblierte vermietete Wohnung eintragen: in 7. Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter oder in 17. Sonstiges.

    Vielen Dank im Voraus
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Du musst Dich schon entscheiden. Sind es wirklich Abschreibungen (= Verteilungen auf mehrere Jahre) oder geringwertige Wirtschaftsgüter unter den gesetzlichen Voraussetzungen (= voller Ansatz). Danach richtet sich die Antwort. Die amtliche Anleitung zu Zeile 36 der Anlage V lautet i.ü. wie folgt:

    Die AfA für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, sind Zeile 36 gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu bemessen. Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 800 € (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen. Diese sind in Zeile 50 einzutragen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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