Ich möchte nun meine erste Steuererklärung abgeben. Habe soweit alles ausgefüllt und erhalte nun folgenden Hinweis:
"Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden)."
Als Kontextinformation: Ich habe letztes Jahr im August meinen ersten Lohnsteuerpflichtigen Job angenommen, vorher habe ich nur Minijobs gehabt. Ich bin auch letztes Jahr zu Juli aus der Kirche ausgetreten. Meinen Religionswechsel habe ich auch so angegeben. Ich habe nur Anlage N ausgefüllt und dort jeweils 0,00 bei Kirchensteuer angegeben und bei Sonderausgaben habe ich ebenfalls nichts eingetragen. Erscheint der Hinweis nun, weil ich nirgends angeben kann, dass ich erst ab August steuerpflichtig arbeite oder wo ist das Problem?
Danke für Antworten! LG
"Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden)."
Als Kontextinformation: Ich habe letztes Jahr im August meinen ersten Lohnsteuerpflichtigen Job angenommen, vorher habe ich nur Minijobs gehabt. Ich bin auch letztes Jahr zu Juli aus der Kirche ausgetreten. Meinen Religionswechsel habe ich auch so angegeben. Ich habe nur Anlage N ausgefüllt und dort jeweils 0,00 bei Kirchensteuer angegeben und bei Sonderausgaben habe ich ebenfalls nichts eingetragen. Erscheint der Hinweis nun, weil ich nirgends angeben kann, dass ich erst ab August steuerpflichtig arbeite oder wo ist das Problem?
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