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Fehler-/Hinweismeldung Kirchensteuer

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    Fehler-/Hinweismeldung Kirchensteuer

    Ich möchte nun meine erste Steuererklärung abgeben. Habe soweit alles ausgefüllt und erhalte nun folgenden Hinweis:
    "Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge (Beträge bitte aufrunden)."

    Als Kontextinformation: Ich habe letztes Jahr im August meinen ersten Lohnsteuerpflichtigen Job angenommen, vorher habe ich nur Minijobs gehabt. Ich bin auch letztes Jahr zu Juli aus der Kirche ausgetreten. Meinen Religionswechsel habe ich auch so angegeben. Ich habe nur Anlage N ausgefüllt und dort jeweils 0,00 bei Kirchensteuer angegeben und bei Sonderausgaben habe ich ebenfalls nichts eingetragen. Erscheint der Hinweis nun, weil ich nirgends angeben kann, dass ich erst ab August steuerpflichtig arbeite oder wo ist das Problem?

    Danke für Antworten! LG

    #2
    Ich habe nur Anlage N ausgefüllt und dort jeweils 0,00 bei Kirchensteuer angegeben und bei Sonderausgaben habe ich ebenfalls nichts eingetragen.
    Nichts und 0,00 sind aber nicht das Gleiche ! Wenn du nicht kirchensteuerpflichtig bist und keine Kirchenlohnsteuer einbehalten wurde, lass die 0,00 weg.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja das habe ich probiert, weil ich das schon in anderen Beiträgen gelesen habe. Allerdings bekomme ich dann eine rote Fehlermeldung:

      "Arbeitslohn laut 1. Lohnsteuerbescheinigung Steuerklassen 1 - 5 angegeben, Kirchensteuer jedoch nicht. Gegebenenfalls ist die Kirchensteuer mit dem Wert 0 zu erklären (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A). "

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        #4
        Deine Angaben zur Religionszugehörigkeit hast du monatsweise gemacht, nehme ich an ? Hast du eventuell die Anlage KAP beigefügt ?

        Hast du es mit dem Eintrag 0,00 in der Anlage Sonderausgaben probiert ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja genau, monatlich bei Hauptvordruck - 10. Bei Anlage Sonderausgaben kann ich gar kein Wert eingeben, sonst müsste ich einen Zweck auswählen (Kirchensteuer, Kirchengeld,...). Aber der orangefarbende Hinweis will im Feld darunter bei der Summe etwas ausgefüllt haben.
          Anlage KAP habe ich nicht drin. Habe jetzt auch mal die Anlage Sonderausgaben rausgenommen, aber dann erscheint die Hinweismeldung weiterhin.

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            #6
            Okay, ich glaube ich habe es gelöst. Muss da Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A auswählen und dann geht 0,00 einzutragen und der Hinweis ist weg. Dank dir für die Hilfe!

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              #7
              aber dann erscheint die Hinweismeldung weiterhin.
              Orange Hinweise sind keine Fehlermeldungen. Sie verhindern in Mein ELSTER normalerweise weder den Versand noch die Steuerberechnung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Muss da Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A auswählen und dann geht 0,00 einzutragen und der Hinweis ist weg.
                Noch besser !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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