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Keine Steuerberechnung wegen Kindschaftsverhältnis

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    Keine Steuerberechnung wegen Kindschaftsverhältnis

    Identisches Problem bei mir! Es kann keine Steuerberechnung durchgeführt werden:"Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel"
    Gesetzte Daten: getrennte Veranlagung/ Kindschaftsverhältnis zur steuerpfl. Person A: leibliches Kind,01.01.-31.12./ Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau B: leibliches Kind 01.01.-31.12./ Übertragung des Kinderfreibetrages auf den Steuerpflichtigen. Kann keine gemeinsame Veranlagung machen, weil die Ehefrau (noch) keine Identnummer besitzt!

    #2
    Kann keine gemeinsame Veranlagung machen, weil die Ehefrau (noch) keine Identnummer besitzt!
    Wenn die Ehefrau bei dir in Deutschland lebt, ist das objektiv kein Hinderungsgrund.

    Bei einer Einzelveranlagung muss der andere Elternteil unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person erfasst werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Hinweise! Ich würde ja gerne gemeinsame Veranlagung machen, aber wenn ich Person B erfasse, will das System auch die Ident-Nummer und zeigt Fehler an!

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        #4
        Sie haben eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form sowie eine Zusammenveranlagung ausgewählt. Bitte geben Sie die Identifikationsnummer der Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner[in] nach dem LPartG) im Feld Identifikationsnummer an, da ohne Angabe der Identifikationsnummer beider Personen eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form nicht möglich ist.

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          #5
          ... will das System auch die Ident-Nummer und zeigt Fehler an!
          Hinweis (orange) oder Fehler (rot) ? Warum hat eigentlich die Ehefrau noch keine ID ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Dann wähle die Bekanntgabe in Papierform aus, wo ist das Problem ? Die Bescheiddaten werden auch in diesem Fall elektronisch übermittelt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Aha-Effekt hat voll zugeschlagen, danke. Die Ehefrau hat einen Minijob, da brauchts nur die RV-Nummer.(-:

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                #8
                Ich habe deine Fragen in ein neues Thema ausgelagert, der ursprüngliche Thread lief noch unter ElsterFormular, da gab es die elektronische Bekanntgabe

                noch überhaupt nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Partner A und Partner B ausgefüllt, gemeinsames Kind ausgefüllt, Übertragung vom anderen Elternteil (45) ausgefüllt, Prüfung ergibt grünes Licht. ABER keine Berechnung möglich.
                  Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel. DHW Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

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                    #10
                    Was hast du denn inzwischen für eine Veranlagungsart ausgewählt ? Davon hängt es ja ab, wo der zweite Elternteil in der Anlage Kind zu erklären ist.

                    Wieso glaubst du eigentlich, dass du den Kinderfreibetrag auf dich übertragen kannst ? Wenn ihr zusammenlebt, ist das sowieso nicht möglich.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      29;Zusammenveranlagung

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                        #12
                        Dann muss in der Anlage Kind in Zeile 10 sowohl beim Ehemann wie auch bei der Ehefrau leibliches Kind angegeben werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Steht bei Beiden drin! auch: (01.01.-31.12.)

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Was hast du denn inzwischen für eine Veranlagungsart ausgewählt ? Davon hängt es ja ab, wo der zweite Elternteil in der Anlage Kind zu erklären ist.

                            Wieso glaubst du eigentlich, dass du den Kinderfreibetrag auf dich übertragen kannst ? Wenn ihr zusammenlebt, ist das sowieso nicht möglich.
                            Heurika, das wars!!!!! Vieeeeeeeeeelen Dank!!!!!!!!!!!!

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                              #15
                              Steht bei Beiden drin! auch: (01.01.-31.12.)
                              Trotzdem kommt die Fehlermeldung: Unplausible Angaben zum Kindschaftsverhältnis ? Gibt es mehrere Anlagen Kind ?

                              Bei Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person darf natürlich jetzt nichts mehr stehen !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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