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Berechnung der Arbeitstage bei Kurzarbeit

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    Berechnung der Arbeitstage bei Kurzarbeit

    Wenn ich jetzt mal von Bayern ausgehe, wären das 253 Arbeitstage (2021) bei einer 5 Tage Woche. Davon ziehe ich 32 Tage als Urlaub- und Krankheitstage ab.

    Nun war es Anfang des Jahres 2021 so, dass wir 12 Wochen in Kurzarbeit waren (hier haben wir jeweils von Montag bis Mittwoch gearbeitet).

    Ist es nun richtig, dass ich deshalb nun 12 x 2 Arbeitstage abziehen muss (jeweils Freitag und Donnerstag)?

    Somit wäre ich bei 253 - 32 - 24 = 197 Tage die ich bei "aufgesucht an..." eintragen müsste?

    Danke.

    #2
    Hallo,

    du trägst einfach die Anzahl der Arbeitstage ein, an denen du den Arbeitspaltz wirklich aufgesucht hast.

    Ist es nun richtig, dass ich deshalb nun 12 x 2 Arbeitstage abziehen muss (jeweils Freitag und Donnerstag)?
    Ja.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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