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    Anlage KAP

    Servus,
    es wurde keine Kapitalertragssteuer abgeführt, weil die Höhe der Zinsen unter der des Freibetrags liegt.
    Jetzt habe ich aber von meiner 2. Bank unerwartet einen Bonus bekommen, von dem die Steuer abgeführt wurde, weil ich dieser Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt habe.
    Das sind nur ein paar Euro. Muss ich deswegen die Anlage KAP ausfüllen, weil dem Finanzamt ja die Steuer zugeflossen ist
    Wie geht man in solchen Fällen korrekt vor?
    Danke
    Zuletzt geändert von Picard777; 25.01.2022, 11:35. Grund: Titel korrigiert, "AnlKAP" gibt es nicht

    #2
    nur, wenn du das Geld wiederhaben willst.

    Entweder gibst du alle Zinsen nebst Steuern an, oder die nicht freigestellten und gibst Hinweise auf die freigestellten Zinsen.

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      #3
      Das sind nur ein paar Euro. Muss ich deswegen die Anlage KAP ausfüllen, weil dem Finanzamt ja die Steuer zugeflossen ist
      Müssen nicht, aber können! Man beantragt die Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5) und erklärt die Kapitalerträge, von denen Steuern

      einbehalten wurden sowie den bei der ersten Bank tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag (Zeile 17). Wenn man insgesamt unter 801,00 €

      Kapitalerträgen bleibt, wird die einbehaltene Steuer erstattet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Dankeschön.

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