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Feststellungserklärung bei Erbe eine 2. landw. Betriebes notwendig?

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    #16
    OK danke.

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Spricht im Übrigen für meinen Vorschlag, beide Betriebe zu einem Betrieb zusammenzulegen.
    Das wird sicherlich auch so werden, mir würde es auch manches einfacher machen, aber ich will diesbezüglich erst die Erlaubnis des FA abwarten.

    Du bist aber sicher das die Aufteilung so möglich ist? Weil in einem anderen Forum (da geht es um die Traktormarke) wurde mir von 2 Leuten gesagt dies sei nicht möglich(ohne Gewähr)
    Google hat leider auch nichts verwertbares ausgespuckt.
    Ich müsste mich nämlich entscheiden, morgen ist Stichtag .
    Zuletzt geändert von Frank aus Ost-Th.; 02.02.2022, 21:27.
    Freundliche Grüße
    Frank

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      #17
      Du bist aber sicher das die Aufteilung so möglich ist?
      Wie willst du es sonst machen ? Doppelt ansetzen darfst du die Kosten nicht. Nach Betriebsstunden aufteilen ginge auch, aber da muss man ja

      Aufzeichnungen über die Einsatzstunden im jeweiligen Betrieb geführt haben. Wer macht das schon ?

      Verbindliche Auskünfte zum Steuerrecht bekommst du hier im Übrigen auch nicht. Auf die Höhe der Steuer hat die Aufteilung m. E. keinen

      Einfluss, da geht es eher darum, die Rentabilität des jeweiligen Betriebs objektiv richtig einzuschätzen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Ok danke dann mache ich es so.
        Freundliche Grüße
        Frank

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