Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Optionsversicherung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Optionsversicherung

    Hallo zusammen,

    leider habe ich keine Informationen dazu gefunden, ob die Tarife für eine Optionsversicherung (z.B. OptiFlex von Allianz) steuerlich geltend gemacht werden können, z.B. als Sonderausgabe, wie die Reisekrankenversicherung? Falls ja wo würde man diese eintragen?

    Vielen Dank schon einmal für den Rat!

    VG

    #2
    Guck Dir die Anlage Vorsorgeaufwand mal durch. Wenn es dort keine Zeile gibt, die passt, dann kann die Versicherung nicht geltend gemacht werden.

    Kommentar


      #3
      Also explizit steht das nicht dort (aber auch die reisekrankenversicherung ist dort nicht namentlich genannt). Falls jemand bereits Erfahrungen mit der Optionsversicherung bei der Steuererklärung gemacht hat, wäre ich weiterhin dankbar für Infos.

      Kommentar


        #4
        Eine Reisekrankenversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Krankenversicherung, die sich steuerlich auch nur dann auswirkt,

        wenn die Höchstbeiträge für weitere Vorsorgeaufwendungen nicht bereits durch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur

        gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft werden, was zumeist der Fall ist. Bei AN sind das ja nur 1.900,00 € bzw. 3.800,00 €

        bei Zusammenveranlagung. Wenn eine Optionsversicherung so etwas ähnliches ist, gilt das auch dafür.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Erstmal wäre es sehr sinnvoll gewesen, das Wesen einer Optionsversicherung für Normalsterbliche zu beschreiben. Ich musste erst nachschauen, was das ist, obwohl ich sogar selbst privat versichert bin.

          Eine Reiseversicherung sichert Krankheitskosten ab. Da sie über den Umfang von SGB XII hinaus geht, ist sie zwar theoretisch absetzbar, nur wirkt es sich meist nicht aus.

          Eine Optionsversicherung schreibt anscheinend ein Alter und Gesundheitszustand für den Abschluss einer PKV fest, d.h. sie sichert keine Krankheitskosten ab, sondern einen aktuellen günstigen Tarif für Junge und Gesunde für die Zukunft. Das ist mE nicht als Sonderausgaben absetzbar, aber letztlich eine Frage des Steuerrechts, das hier kein Thema ist.

          Kommentar


            #6
            Das wird auch Anwartschaftsversicherung genannt. Suchmaschiniere mal nach "BMF" und "24.05.2017" und durchsuche das mal nach Anwartschaftsversicherung.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Ok, da hat man nach Rz 114 bis zu einem Betrag von 100€ tatsächlich Glück.

              Kommentar


                #8
                Hallo zusammen,
                vielen Dank für die vielen Antworten!
                Laut der Allianz zählt eine Optionsversicherung leider nicht zu den Anwartschaftsversicherungen. Deswegen hatte ich diesen "Suchbegriff" bei meiner Recherche zu steuerlichen Absetzbarkeit komplett rausgelassen. Man sagte mir es würde zu einer Zusatzversicherung zählen.
                Wäre dies dann am ehsten, wie auch die Reisekrankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 27 (
                Beiträge zu Wahlleistungen / Zusatzversicherungen) einzutragen?
                Zuletzt geändert von LuF; 26.01.2022, 15:37.

                Kommentar


                  #9
                  Wäre dies dann am ehsten, wie auch die Reisekrankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 27
                  Das habe ich doch im Beitrag #4 bereits geschrieben. Es gibt dafür nur noch diese eine Zeile
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das habe ich doch im Beitrag #4 bereits geschrieben. Es gibt dafür nur noch diese eine Zeile
                    Das habe ich auch gelesen natürlich. Ihr Beitrag hat aber nicht meine Frage beantwortet, ob es sich nun um eine Zusatzversicherung, wie eine Reisekrankenversicherung, oder um was anderes handelt bei der Optionsversicherung. Wenn Sie diesen Chat verfolgt haben, dann haben sie ja gelesen, dass ich hierzu sehr unterschiedliche Angaben erhalten habe. Entschuldigen Sie wenn meine Fragen, nicht Ihrem Niveau entsprechen. Ich bin sehr dankbar für die Hilfe hier im Forum, da ich noch neu auf diesem Gebiet bin

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo zusammen,
                      leider konnte ich weiterhin nicht klären ob es sich bei einer Optionsversicherung um eine Zusatzversicherung oder um etwas anderes handelt. Im Falle, dass noch jemand im Forum Erfahrung mit einer Optionsversicherung gemacht hat bzw. weiß ob es als eine Zusatzversicherung gilt, die absetzbar ist ähnlich wie eine Reisekrankenversicherung, wäre ich sehr dankbar.

                      Viele Grüßen,
                      Rose

                      Kommentar


                        #12
                        Mehr als das habe ich nicht gefunden:
                        https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blo...asst-fuer-wen/
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X