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Abweichende Start-Adresse bei Werbungskosten angeben?

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    Abweichende Start-Adresse bei Werbungskosten angeben?

    Hallo zusammen,

    ich stehe gerade vor einer Eingabefrage in Mein Elster und hoffe ihr könnt mir hier behilflich sein.

    Die Sache ist folgende, meine Meldeadresse (sprich die Adresse, die auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht und bei der ich offiziell noch gemeldet bin) weicht von der Adresse ab, die ich für die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle absetzen möchte.
    Hintergrund ist, dass ich bereits das gesamte Jahr 2021 und sogar das Jahr zuvor bei meiner Lebensgefährtin wohne und somit auch von dort aus zur Arbeit fahre, aber offiziell noch an meiner alten Adresse gemeldet bin (Haus der Eltern).
    Laut Gerichtsurteilen ist es ja möglich die weitere Strecke abzusetzen, sofern man im Fall einer Prüfung nachweisen kann, dass der Lebensmittelpunkt am Wohnort der Lebensgefährtin ist. Dies wäre im Fall der Fälle für mich kein Problem nachzuweisen.
    Die Strecke ist allerdings mehr als doppelt so weit, wie die Strecke von meiner Meldeadresse aus und ich kann in Mein Elster keine Möglichkeit finden, eine abweichende Start-Adresse bei den Werbungskosten für die Fahrtkosten anzugeben.
    Wisst ihr wie das ganze in solch einem Fall gehandhabt wird?

    ​​​​​Lasse ich auf dem ersten Vordruck meine Meldeadresse wie gehabt stehen und ändere nur die Kilometer bei den Werbungskosten ab (ist für das Finanzamt dann aber wahrscheinlich nicht nachvollziehbar) oder ändere ich bereits auf dem ersten Vordruck die Anschrift auf meine aktuelle Wohn-, aber nicht Meldeadresse ab und somit passt dann die Kilometerangabe bei den Fahrtkosten zur Arbeitsstelle.

    Vielen Dank im voraus und viele Grüße
    Danny

    #2
    Wenn sich dein Lebensmittelpunkt geändert hat, warum hast du dich nicht umgemeldet ? Das wäre ja nicht verboten gewesen.

    Man kann den abweichenden Startort durchaus in die Zeile mit reinschreiben, in der die Adresse der 1. Tätigkeitsstätte einzutragen ist.

    Da passt mehr Text rein, als man annimmt. Glaubhaft machen wirst du es trotzdem müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort.
      Klar hätte ich mich ummelden können, habe dies aber aus verschiedenen Gründen nicht gemacht, das sind u.a. Gründe die mit dem Haus meiner Eltern an sich zu tun haben und zum anderen, da meine Lebensgefährtin und ich eigentlich bereits vergangenes Jahr gemeinsam umziehen wollten, dies aber doch nicht geklappt hat.
      Und da ich dies im voraus nicht absehen konnte und mich nicht innerhalb eines Jahres zweimal ummelden wollte, habe ich es einfach laufen lassen.
      Die Fahrtkosten sind mir ja aber wirklich so entstanden wie oben beschrieben und ich bin das komplette Jahr 2021 von dem weiter entfernten Wohnort meiner Lebensgefährtin zur Arbeit gefahren.

      Im WISO Steuerprogramn gibt es bei den Fahrtkosten sogar eine Auswahlmöglichkeit, die es einem ermöglicht eine von der Meldeadresse abweichende Start-Adresse zur Arbeitsstelle einzugeben.

      Da ich aber bereits alles vorausgefüllt in Elster habe, würde ich meine Steuererklärung gerne wie gehabt damit machen und hänge um diese abzuschließen nur noch an dem Punkt mit den Fahrtkosten.

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        #4
        Hier im Anwenderforum musst du dich jetzt nicht wirklich rechtfertigen, warum du dich nicht umgemeldet hast.

        Beim Finanzamt wird man jedenfalls unter seiner Meldeadresse geführt und muss deshalb eine davon abweichende Startadresse glaubhaft machen.

        Nochmal: Schreib hinter der AG-Adresse von Musterstadt, Musterstr. 17 aus dazu und schau dir das Ergebnis in der Vorschau der Erklärung an.

        Das wird genauso so übertragen, wie es in der Vorschau steht. Wo es WISO in der Erklärung hinschreibt, weiß ich nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Danny907 Beitrag anzeigen
          Laut Gerichtsurteilen ist es ja möglich die weitere Strecke abzusetzen, sofern man im Fall einer Prüfung nachweisen kann, dass der Lebensmittelpunkt am Wohnort der Lebensgefährtin ist
          Nein, man darf die weitere Strecke absetzen wenn man tatsächlich den Arbeitsplatz vom weiter entfernten Ort aus aufsucht.

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Nein, man darf die weitere Strecke absetzen wenn man tatsächlich den Arbeitsplatz vom weiter entfernten Ort aus aufsucht.
            Das wäre bei mir ja der Fall.
            Dann werde ich es so versuchen und es Textmäßig mit in das Feld der Adresse der ersten Tätigkeitsstelle einzubauen.

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