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    Lohnsteuerbescheinígung

    Hallo zusammen,


    ??24 a Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung (Euro, Cent)??

    Leider ist dieser Punkt nicht ganz klar für uns mein Mann ist mein Arbeitgeber bin Angelstellte im Midijob-Verhältniss.


    Wir würden seine Arbeitgeber anteile addieren diesen Betrag eintragen aber kann uns jemand genau erklären was Steuerfreie Arbeitergeberzuschüsse sind oder müssen wir diesen Punkt nicht ausfüllen ????

    Hoffe das war vertändlich

    vielen dank für eure Hilfe

    #2
    Steuerfreie AG-Zuschüsse erhalten nur AN, die oberhalb der BBG zur KV liegen und daher freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind. Das wird ja wohl kaum der Fall sein.

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      #3
      Immer diese Besserwisser :-)
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 26.01.2022, 06:12.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Steuerfreie AG Zuschüsse zur KV erhalten alle AN.
        Bei in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personen heißt das aber nicht so, da spricht man vom Arbeitgeberanteil,

        den der AG auch unmittelbar der Krankenkasse schuldet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bei in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personen heißt das aber nicht so, da spricht man vom Arbeitgeberanteil,
          den der AG auch unmittelbar der Krankenkasse schuldet.
          Genau. Bei einem pflichtversicherten AN tragen der AN und AG die Beiträge gemeinsam (§249 SGB V).
          Zuschüsse bekommt nur der freiwillig gesetzlich oder privat versicherte AN (§257 SGB V). Und deswegen gibt es bei der Pflichtversicherung schlichtweg keine Zuschüsse zur KV, die eingetragen werden könnten.

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