Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo finde ich die Frage zu "Arbeitgeberzuschuss Krankenkasse Ja oder Nein"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo finde ich die Frage zu "Arbeitgeberzuschuss Krankenkasse Ja oder Nein"

    Liebes Forum,

    kann mir bitte jemand helfen.

    Ich habe meine Steuererklärung 2020 mit Elster erstellt (Daten habe ich aus dem "alten" Elster importiert), bei der Vorabberechnung kam eine hohe Rückerstattung raus.

    Bei der tatsächlichen Berechnung dann eine kleine Nachzahlung.

    Lt. Vergleich vom Finanzamt lag es an den "abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen" (eine Differenz von über 5.000 Euro)

    Lt. Rückfrage beim Finanzamt liegt es wahrscheinlich daran, dass es irgendwo die Frage gibt ob man "Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung" bekommen hat, welche man mit JA oder NEIN beantworten könnte. Und ich hätte da wahrscheinlich dann NEIN eingebeben obwohl wir ja Arbeitgeberzuschüsse bekommen. Das Finanzamt sieht aber bei den übermittelten Daten wohl nicht, was man da angegeben hat.

    Nun wollte ich ausprobieren ob es wirklich daran gelegen hat, finde aber diese Frage nicht.
    Ich finde unter Vorsorgeaufwendungen unter Zeile 51 zwar eine solche Frage, allerdings kann ich da nur NEIN oder KEINE ANGABEN auswählen.

    Kann mir vielleicht jemand sagen, wo man den Punkt bei der Erklärung für 2020 findet, da ich diese dann zum Vergleich nochmal gerne berechnen lassen würde und vor allem, dass ich es dann bei 2021 nicht nocheinmal falsch mache.

    Vielen Dank schon mal und

    Liebe Grüsse

    Tanja

    #2
    Die Zeile 51 ist schon die richtige. Du kannst -und solltest- aber auch da einfach gar nichts eintragen, das leer lassen. "Nein" stimmt doch nicht und "keine Angaben" passt doch auch nicht.

    Außerdem verschiebe ich mal ins passende Forum, "Obst und Gemüse" oder so ähnlich passt halt auch nicht ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Es gibt kein Ja mehr, sondern nur Nein und keine Angabe. Hat beim Finanzamt anscheinend noch nicht jeder mitbekommen.

      Da bei Nein der Höchstbetrag des übrigen Vorsorgeaufwands 2800 statt 1900 ist, kann sich selbst bei Zusammenveranlagung durch falsches Ausfüllen maximal eine Differenz von 1800 Euro ergeben.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        das ist 2020 an der gleichen Stelle.
        -Keine Angaben- wäre korrekt.
        Entweder hast du die Anlage falsch ausgefüllt oder Die Lohnstbescheinigung ist nicht korrekt.
        5000.- Differenz ist schon auffällig.
        Schau dir mal den Bescheiddatenvergleich an. Findest du in - Mein Postfach- links oben auf der Startseite
        Vorausgesetzt du nutzt Mein Elster.
        Du schreibst ja nicht womit du die Erklärung erstellt hast.
        ELSTER ist kein Programm
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Wenn du, wie jeder Arbeitnehmer entweder steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV erhalten hast oder bei Pflichtversicherung der AG seinen Anteil

          zur KV und PV entrichtet, darfst du die Frage in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand nicht beantworten. Nein dürfen nur Personen auswählen, die ihre

          Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen, wie z. B. Selbstständige. Ein Unterschied von 5.000,00 € ist damit allein m. E. nicht zu erklären.

          Das wirst du sehen, wenn du bewusst fälschlich Nein auswählst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke für die Antworten.

            Picard777: ich habe ja nichts eingegeben, das "KEINE ANGABEN" ist schon vorgegeben, oder dann halt die Auswahl NEIN, deshalb habe ich es bei "KEINE ANGABEN" gelassen... Denn eigentlich ergibt sich die Anwort JA, schon aus meinen vorherigen Eingaben, dort habe ich die Arbeitgeberzuschüsse ja schon eingetragen

            multi: ich hatte aber auch "KEINE ANGABE" gelassen und trotzdem kommt bei mir die Differenz von 5.000 Euro raus (dass heisst statt Erstattung 1.300 Euro eine Nachzahlung von 200 Euro)... ich versteh es einfach nicht, und die Dame vom Finanzamt konnte es mir auch nicht sagen...

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn du, wie jeder Arbeitnehmer entweder steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV erhalten hast oder bei Pflichtversicherung der AG seinen Anteil

              zur KV und PV entrichtet, darfst du die Frage in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand nicht beantworten. Nein dürfen nur Personen auswählen, die ihre

              Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen, wie z. B. Selbstständige. Ein Unterschied von 5.000,00 € ist damit allein m. E. nicht zu erklären.

              Das wirst du sehen, wenn du bewusst fälschlich Nein auswählst.

              ich hatte aber "KEINE ANGABE" gelassen und ich habe es jetzt auch nochmal probiert mit "NEIN" da kam die gleiche Erstattung (1300) wie bei der ursprünglichen Berechnung raus... Beim Bescheid kam aber dann eine Nachzahlung (200) raus... echt merkwürdig, dann muss es doch an irgendeiner anderen Falscheingabe von mir liegen... mir gehts ja eigentlich nur darum, dass ich es künftig gleich richtig mache, so dass ich auch ungefähr mit dem rechnen kann, was mir das Programm als Vorabberechnung anzeigt :-(

              Kommentar


                #8
                Zitat von Bazi Beitrag anzeigen
                .. (dass heisst statt Erstattung 1.300 Euro eine Nachzahlung von 200 Euro)...
                Hallo Bazi,
                ist bei mir eine Differenz von 1500,- Euro

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Die Zeile 51 ist schon die richtige. Du kannst -und solltest- aber auch da einfach gar nichts eintragen, das leer lassen. "Nein" stimmt doch nicht und "keine Angaben" passt doch auch nicht.

                  Außerdem verschiebe ich mal ins passende Forum, "Obst und Gemüse" oder so ähnlich passt halt auch nicht ...


                  ich habe ja nichts eingegeben, das "KEINE ANGABEN" ist schon vorgegeben, oder dann halt die Auswahl NEIN, deshalb habe ich es bei "KEINE ANGABEN" gelassen... Denn eigentlich ergibt sich die Anwort JA, schon aus meinen vorherigen Eingaben, dort habe ich die Arbeitgeberzuschüsse ja schon eingetragen

                  Kommentar


                    #10
                    ich versteh es einfach nicht, und die Dame vom Finanzamt konnte es mir auch nicht sagen...
                    Möglicherweise hast du bei den Beiträgen zur Rentenversicherung den AG-Anteil vergessen oder irgendwelche Zahlen doppelt erfasst.

                    Ein Fehler in Zeile 51 könnte nicht zu einer Abweichung dieser Größenordnung führen, das siehst du ja aus den bisherigen Antworten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                      Hallo Bazi,
                      ist bei mir eine Differenz von 1500,- Euro

                      Tschüß
                      Hallo holzgoe,

                      die Differenz 5.000 zeigte er mir beim Vergleich den man von Elster bekommt an unter dem Punkt "anzugsfähige Vorsorgeaufwendungen" an.
                      Da hiess es: erkärte Daten: 16.000 und lt. Bescheid 11.000

                      Die +1300 zu -200 war dann der Unterschied der Erstattung / Nachzahlung

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Möglicherweise hast du bei den Beiträgen zur Rentenversicherung den AG-Anteil vergessen oder irgendwelche Zahlen doppelt erfasst.

                        Ein Fehler in Zeile 51 könnte nicht zu einer Abweichung dieser Größenordnung führen, das siehst du ja aus den bisherigen Antworten.
                        ja, das vermute ich inzwischen auch... da schaue ich nochmal genau, vielen dank :-)

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          das ist 2020 an der gleichen Stelle.
                          -Keine Angaben- wäre korrekt.
                          Entweder hast du die Anlage falsch ausgefüllt oder Die Lohnstbescheinigung ist nicht korrekt.
                          5000.- Differenz ist schon auffällig.
                          Schau dir mal den Bescheiddatenvergleich an. Findest du in - Mein Postfach- links oben auf der Startseite
                          Vorausgesetzt du nutzt Mein Elster.
                          Du schreibst ja nicht womit du die Erklärung erstellt hast.
                          ELSTER ist kein Programm
                          Hallo Figul,

                          ja, ich habe sie mit ELSTER gemacht.

                          Beim Bescheiddatenvergleich zeigt er mir an:

                          Sonderausgaben - "abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen":
                          erklärte Daten: 16.000
                          lt. Bescheid: 11.000
                          Differenz:5.000

                          Und die Dame vom Finanzamt meinte, dass es daran liegen könnte dass ich eventuel NEIN statt JA angeben hätte, sie sähe aber bei den übermittelten Daten nicht was ich da angegeben habe. Ich habe aber tatsächlich "Keine Angaben" gelassen. Und auch beim nachträglichen Test, als ich die Angabe auf "NEIN" gesetzt habe, kam bei der Vorausberechnung die Hohe Erstattung (1300) raus.

                          Aber ich vergleiche jetzt tatsächlich mal die Eingaben die ich von der Lohnsteuerkarte übertragen habe, vielleicht habe ich mich tatsächlich da vertippt...

                          Danke schon mal für Eure Mühen :-)

                          Kommentar


                            #14
                            Dass 5.000 Euro Abweichung eine steuerliche Auswirkung von 1.500 Euro haben, ist aber durchaus plausibel.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                              Dass 5.000 Euro Abweichung eine steuerliche Auswirkung von 1.500 Euro haben, ist aber durchaus plausibel.
                              ja, auf jeden Fall...

                              mir gehts jetzt ja nur darum, wo ich den Fehler bei der Eingabe gemacht habe, so dass ich es für 2021 richtig mache und nicht wieder so eine Differenz habe...

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X