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OSS - Differenzierte Eingabe je Empfänger- und Versenderland erforderlich?

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    OSS - Differenzierte Eingabe je Empfänger- und Versenderland erforderlich?

    Hallo liebe Community,
    seit dem 1. Juli wird im Rahmen von OSS die Steuer im Empfängerland abgeführt, soweit mir bekannt ist weitgehend ohne Optierungsmöglichkeiten. Diese neue Regelung begrüße ich durchaus.
    Für das 3. Quartal 2021 habe ich entsprechend für jedes Land, in das ich Ware versandt habe, über das Elsterportal meine Umsätze je Empfängerland mit dem jeweiligen Steuersatz eingegeben.
    Als ich die Erfassung der Daten für das 4. Quartal 2021 vornehmen wollte, hatte sich im Formular eine Änderung ergeben, durch die nicht nur für jedes Empfängerland die Höhe der Umsätze zu erfassen war, sondern pro Empfängerland die Umsätze differenziert nach den Versandländern. Da ich sehr viel Ware über Amazon verkaufe, würde das für mich bedeuten nicht nur ca. 20 Umsatzsummen erfassen zu müssen, sondern mehr als 100. Ich würde gern wissen, ob es wirklich zwingend erforderlich ist die Umsätze differenziert nach Versender- und Empfängerland zu erfassen, oder ob es, was ich hoffe, eine einfachere Variante gibt.
    Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Kommentare
    R. Rückert

    #2
    Hilf mir bitte mal auf die Sprünge: welches Formular füllst Du gerade aus?

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      #3
      Hallo,
      es handelt sich um das Formular "Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021".
      Nach der Eingabe meiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Besteuerungszeitraums komme ich zu der Differenzierung "Import von Daten" und "Weitere Daten hinzufügen". Will ich "weitere Daten hinzufügen", so wähle ich zunächst das Land des Verbrauchs und komme dann zu der Differenzierung "Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen" und "Umsätze für aus anderen Mitgliedsstaaten durchgeführte Warenlieferungen". Bei dem Unterpunkt der anderen Mitgliedsstaaten ist dann jedes Versenderland gesondert zu erfassen. Diese letzte Differenzierung gab es für das 3. Quartal nicht. Auch die Differenzierung nach "vom Inland durchgeführte Warenlierungen" und "Umsätze für aus anderen Mitgliedsstaaten durchgeführte Warenlieferungen" ist neu.



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        #4
        Gerade habe ich mir die Funktion des Datenimports mal angeschaut und gesehen, dass dort eine Differenzierung nach Versenderländern nicht getroffen wird. Ich kenne mich zwar so einigermaßen mit Excel-Tabellen aus, aber überhaupt nicht mit CSV-Dateien. Wenn hier wenigstens ein Excel-Format mit Feldangaben zur Verfügung gestellt würde, das man dann konvertieren könnte, wäre das schon hilfreich. Aber nur aufgrund der Textbeschreibungen in der sogenannten "Hilfe" traue ich mich die Erstellung der Datei nicht zu. Da hier die Differenzierung nach Versenderländern nicht getroffen wird und ich darin auch keinen Nutzen sehe, zumal es beim 3. Quartal nicht erforderlich war und sich daraus auch keine steuerlichen Veränderungen ergeben, frage ich mich, ob ich nicht alle Umsätze als "Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen" angeben kann. Es würde keinen Unterschied machen, die Summe der abzuführenden Steuern je Verbraucherland bliebe die gleiche und in der Aussagekraft der Daten würde es auch dem Datenimport in nichts nachstehen. Nur habe ich Hemmungen, da ich, genau genommen, dem Finanzamt dann falsche Angaben machen würde, und das will ich lieber nicht riskieren.

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          #5
          Zitat von Rückert Beitrag anzeigen
          Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021
          Die gibts offenbar in Mein Elster gar nicht.

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            #6
            Die gibts offenbar in Mein Elster gar nicht.
            Das ist ein Formular aus dem BOP: https://www.elster.de/bportal/formul.../alleformulare
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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