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Anlage Unterhalt kein Unterschied bei "Prüfen und Berechnen"

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    Anlage Unterhalt kein Unterschied bei "Prüfen und Berechnen"

    Hallo an alle Forumsmitglieder,
    ich habe in der Anlage Unterhalt meine Tochter die älter als 25 Jahre ist, wieder studiert und in meinem Haushalt lebt angegeben. Vermögen unter 15500 €.
    Sie hat in einem Minijob 4500 € im letzten Jahr verdient.
    Wenn ich den Butten Prüfen und Steuer berechnen betätige, zeigt sich kein Unterschied ob mit oder ohne die Anlage Unterhalt.
    Gibt es eine Erklärung dafür.
    Danke im Voraus für die Hilfe

    #2
    Was hast du denn als Unterhaltsleistung eingetragen ? Den Grundfreibetrag ? Zusätzlich die Beiträge für die Krankenversicherung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      da sie in meinem Haushalt lebt und bei mir gemeldet ist, habe ich keine Unterhaltsleistungen angegeben. Die Krankenversicherungsbeiträge, die sie ich für sie zahlen muss habe ich als Sonderausgaben bei mir eingetragen.

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        #4
        Hallo,

        wenn du bei KK und Unterhaltsleistungen nichts einträgst, wie soll da was berechnet werden.
        Da fehlen doch Daten zur Berechnung, meinst du nicht?
        Gruß FIGUL

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          #5
          Das überrascht mich allerdings. Hab mal testhalber eine Anlage Unterhalt ausgefüllt. Da wird alles mögliche beanstandet was man nicht oder nicht richtig ausgefült hat. Aber wenn man die Anlage Unterhalt ausfüllt, ohne Unterhaltsleistungen anzugeben, das stört die Elster gar nicht

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            #6
            Hey,
            bei der Kranken und Pflegeversicherung war mir das schon klar. Bei den Unterhaltsleistungen bin ich davon ausgegangen, dass automatisch der Höchstbetrag von 9744 € berücksichtigt wird wenn ich den Punkt anwähle das meine Tochter das ganze Jahr in meinem Haushalt wohnt Zeile 36.
            Ich habe jetzt noch mal die Krankenkassenbeiträge und den Höchstbetrag von 9744 € als Unterhalt eingegeben, und siehe da es hat funktioniert.
            Danke fürs "auf die Sprünge helfen"
            Viele Grüße und einen schönen Abend noch

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              #7
              Die Krankenversicherungsbeiträge, die sie ich für sie zahlen muss habe ich als Sonderausgaben bei mir eingetragen.
              Wenn du als Versicherungsnehmer Beiträge für sie übernommen hast, was nur in der PKV rechtlich so funktioniert, kann man das in der

              Anlage Vorsorgeaufwand erklären. Wenn die Tochter selbst Versicherungsnehmer ist, musst du die Beiträge ebenso in der Anlage Unterhalt

              erklären wie den Unterhalt selbst. Maximal kann der Grundfreibetrag geltend gemacht werden. Wenn es nicht das ganze Jahr war, dann nur

              anteilig für die Monate der Unterhaltsleistung. Die zustehenden Beträge musst du schon selbst eintragen, siehe FIGUL
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Aber wenn man die Anlage Unterhalt ausfüllt, ohne Unterhaltsleistungen anzugeben, das stört die Elster gar nicht
                Das ist ja auch gut fürs Finanzamt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das Finanzamt könnte sich auch freuen wenn man die Kirchensteuer nicht bei den Sonderausgaben einträgt

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                    #10
                    Das Finanzamt könnte sich auch freuen wenn man die Kirchensteuer nicht bei den Sonderausgaben einträgt
                    Da hast du natürlich recht, aber da kommt ja auch nur ein Hinweis, dass die Beträge nicht erfasst wurden oder zu gering sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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