Internetkosten absetzen. Wo im Formular?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • margitmary
    Neuer Benutzer
    • 05.01.2021
    • 23

    #1

    Internetkosten absetzen. Wo im Formular?

    Hallo,

    wo kann man die Internetkosten für das Homeoffice im Formular erfassen? (Getrennt von Home-Office Pauschal). Wegen Corona arbeite ich seit März 2020 99% von zu hause.

    Danke und VG
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3014

    #2
    Das kommt darauf an...
    Wenn du ein offizielles Arbeitszimmer hast, würde ich die anteiligen Internetkosten dort mit reinpacken.
    Wenn nur Home-Office Pauschale, dann sind die Kosten damit m. E. abgegolten.

    Ansonsten werden Telefon/Internetkosten von den FAs auch mit max 20% der Gesamtkosten aber maximal 20 € im Monat akzeptiert, soweit die berufliche Nutzung des privaten Anschlusses glaubhaft ist.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Wenn nur Home-Office Pauschale, dann sind die Kosten damit m. E. abgegolten.
      Ich habe das in verschiedenen Kommentierungen schon anders gelesen, aber letztlich ist das Steuerrecht und kein Thema dieses Forums.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • reckoner
        Erfahrener Benutzer
        • 27.12.2009
        • 5920

        #4
        Hallo,

        wo kann man die Internetkosten für das Homeoffice im Formular erfassen?
        Na auch unter Werbungskosten, da gibt es auch eine Zeile für alles was nicht direkt zugeordnet werden kann ("Sonstige", "Weitere" oder so ähnlich, ich kann das jetzt gerade nicht nachschauen).

        Und ich weiß nicht wie die Rechtslage genau ist (HO-Pauschale ist ja noch recht neu), aber imho sind auch Internetkosten in der Pauschale enthalten. Es ist ja gerade eine Pauschale, damit man die einzelnen Kosten nicht erklären muss. Vergleiche dazu die Pendlerpauschale, da sind auch sämtliche Kosten enthalten.

        EDIT: Als ich geschrieben habe waren da noch keine anderen Beiträge.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 28.01.2022, 10:44.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Hallo,

          Hat Ihr Arbeitgeber Sie aufgefordert, von die nächsten Wochen von zuhause zu arbeiten? Dann sind Sie jetzt – wenn auch nur vorübergehend – Telearbeiter und können in Ihrer Steuererklärung bei den Werbungskosten die Pauschale eintragen.
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            aber imho sind auch Internetkosten in der Pauschale enthalten.
            Nicht nur in dem von FIGUL verlinkten Beitrag wird das anders gesehen. Auch hier ist das so kommentiert:

            Schon gewusst? Mit Ausgaben für Internet und Telefon erhält man einen ordentlichen Steuervorteil ✅ Telefonkosten absetze: So geht's.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • reckoner
              Erfahrener Benutzer
              • 27.12.2009
              • 5920

              #7
              Hallo,

              Nicht nur in dem von FIGUL verlinkten Beitrag wird das anders gesehen. Auch hier ist das so kommentiert:
              Wie gesagt ist das rechtlich noch gar nicht geklärt, die verlinkten Beiträge sind auch nur Meinungen.

              Eine Sichtweise könnte aber sein: Die neue Pauschale soll die strengen Vorschriften eines Arbeitszimmers abmildern. Ergo sind pauschal alle Kosten eingeschlossen, die sonst nur im Rahmen eines Arbeitszimmers absetzbar wären (insbesondere natürlich Raumkosten). Telefonkosten gehören dann aber nicht dazu, die waren schon immer extra.

              Fazit: Solange man es eindeutig bezeichnet kann es nicht schaden, die Kosten anzugeben.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45933

                #8
                Telefonkosten gehören dann aber nicht dazu, die waren schon immer extra.
                Das ist auch meine Meinung und nicht nur die Meinung einiger Kommentatoren. Eigentlich ist das m. W. auch die herrschende Meinung.

                Die Homeoffice-Pauschale ist ja auch im Rahmen der Vorschriften zum häuslichen Arbeitszimmer geregelt. Siehe § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG:

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...